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Übersetzungen in über 70 Sprachen.
Muttersprachliche Fachübersetzer für Recht, Technik, Medizin, Wissenschaft und Web – beglaubigt durch vereidigte Übersetzer. Tippen Sie Ihre Sprache ein; für jede Kombination ordnen wir die passende Fachkraft zu.
- Quell- & Zielsprache freiauch seltene Kombis
- Beglaubigung inklusivewo nötig
- Landesübliche KonventionenDatum, Namen, Zahlen
- 4,6 · Trustpilot
Kurz & klar
Eine Sprache ist mehr als Vokabeln.
Der FÜD übersetzt in über 70 Sprachen – jeweils durch Muttersprachler mit Fachhintergrund. 78 Sprachen haben bereits eine eigene Fachseite mit Ablauf, Dokumenten und Preisrahmen; alle Preisgruppen und Startpreise ab 0,89 €/Normzeile finden Sie auf der Preisseite. Weitere Sprachen und seltene Kombinationen sind ebenso lieferbar und unten per Live-Suche zu finden.
Der Zielmarkt entscheidet über die richtige Variante: europäisches oder brasilianisches Portugiesisch, Hoch- oder Regionalarabisch, vereinfachtes oder traditionelles Chinesisch. Terminologie sichern wir über Translation Memories, damit Begriffe über alle Dokumente konsistent bleiben. Wo eine Behörde oder ein Gericht es verlangt, fertigen vereidigte Übersetzer eine beglaubigte Übersetzung mit Bestätigungsvermerk an.
Alle Sprachen
Alphabetisch nach Region.
Alle Sprachen alphabetisch nach Region – Sprachen mit eigener Fachseite sind verlinkt, weitere Sprachen sind ebenso lieferbar und direkt anfragbar.
Westeuropa
Nordeuropa
Mittel- & Osteuropa
Südeuropa & Balkan
Kaukasus & Zentralasien
Südostasien
Ostasien
Keine passende Sprache gefunden. Fragen Sie Ihre Kombination direkt an →
Ihre Sprache ist nicht dabei oder Sie brauchen eine seltene Kombination? Dokument hochladen – wir ordnen die passende Fachkraft zu.
Beglaubigt je Sprache
Beglaubigte Übersetzung – für praktisch jede Sprache.
Für amtliche Dokumente braucht es keine Übersetzung irgendeiner Fachkraft, sondern eine bestätigte Übersetzung mit Vermerk.
Für amtliche Dokumente fertigen vereidigte Übersetzer (regional auch beeidigte bzw. öffentlich bestellte) die bestätigte Übersetzung an (§ 142 Abs. 3 ZPO); der Bestätigungsvermerk macht sie bundesweit bei Behörden und Gerichten anerkennungsfähig. Das gilt für die allermeisten der über 70 Sprachen – von Albanisch bis Vietnamesisch.
Verlangt Ihr Zielland eine Apostille, erteilt diese ausschließlich die zuständige Behörde bzw. das Amts- oder Landgericht – nicht der FÜD. Wir beraten, ob sie nötig ist, und liefern die Übersetzung in anerkennungsfähiger Form. Details: Was kostet eine beglaubigte Übersetzung? und Apostille nötig?
Die richtige Sprache – in der richtigen Variante.
Muttersprachliche Fachübersetzer, gesteuerte Terminologie und Abschlusskontrolle bei jedem Auftrag.
Ein Prinzip, jede Sprache
Warum der FÜD die richtige Wahl ist.
Für jede Sprache und jedes Fachgebiet ordnen wir eine muttersprachliche Fachkraft zu, sichern die Terminologie über Translation Memories und liefern – wo nötig – beglaubigt zum Festpreis inklusive Versand. So erhalten Sie eine Übersetzung, die fachlich sitzt und bei der Empfangsstelle anerkannt wird: aus einer Hand, mit festem Ansprechpartner und klarer Zusage. Referenzen ansehen →
Häufige Fragen
Sprachen – häufige Fragen.
In welche Sprachen übersetzt der FÜD?
Bieten Sie beglaubigte Übersetzungen in allen Sprachen an?
Übersetzen Sie in beide Richtungen?
Berücksichtigen Sie Sprachvarianten und Regionen?
Was bedeutet „in Vorbereitung” bei einer Sprache?
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