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Ihr Übersetzungsbüro vor Ort – über 100 Standorte in D-A-CH.

Persönlich erreichbar an über 100 Standorten in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Finden Sie Ihre Stadt – oder sprechen Sie direkt mit einer unserer drei Zentralen in Berlin, Wien und Baar.

Vor Ortpersönliche Ansprechpartner
100+ StädteEinreichung nach Termin
3 LänderDeutschland · Österreich · Schweiz
DIN EN ISO 17100zertifiziert · Reg.-Nr. 7U517

Kurz & klar

Reichweite eines Fachdienstes, Nähe eines Ansprechpartners.

Die meisten Aufträge wickeln wir vollständig digital ab. Sie laden Ihr Dokument hoch oder senden es per Post, wir prüfen Umfang und Fachgebiet und nennen einen verbindlichen Preis; die fertige – bei beglaubigten Übersetzungen gesiegelte – Fassung erhalten Sie vorab als PDF und zusätzlich per Post an Ihre Adresse.

Zusätzlich unterhalten wir über 100 Standorte in Deutschland für die persönliche Übergabe und Rückgabe von Originalen – Einreichung und Beratung vor Ort nach Terminvereinbarung. Wählen Sie unten Ihre Stadt, oder wenden Sie sich direkt an eine unserer Zentralen.

Zentralen

Drei feste Anlaufstellen in D-A-CH.

Wir haben eine eigene Anschrift in Berlin; feste Anlaufstellen gibt es zusätzlich in Wien und Baar (Schweiz) – für Rückfragen vor Ort oder die persönliche Abgabe von Dokumenten nach Terminvereinbarung.

Zentrale · Deutschland

Berlin

Fachübersetzungsdienst GmbH
Friedrichstraße 79
10117 Berlin
0800 3333-3433
Österreich

Wien

Fachübersetzungsdienst GmbH
Am Euro Platz 2
1120 Wien
+43 1 3050-647
Schweiz

Baar

Fachübersetzungsdienst GmbH
Rathausstrasse 14
6340 Baar
+41 44 5868 297

Für Österreich fertigen gerichtlich beeidete und zertifizierte Übersetzer nach § 14 SDG beglaubigte Übersetzungen an. In der Schweiz erfolgt die Beglaubigung notariell; die Mehrwertsteuer weisen wir dort im Festpreis aus.

Eigene Büros

Weitere Standorte.

Über die drei Zentralen hinaus sind wir an folgenden Standorten mit eigener Anschrift vertreten. Einreichung und Beratung vor Ort sind nach Terminvereinbarung möglich; Umfang, Preis und Bearbeitung sind überall identisch.

Bielefeld

Herforder Straße 69 · 33602 Bielefeld

Bremen

Hollerallee 26 · 28209 Bremen

Darmstadt

Berliner Allee 65 · 64295 Darmstadt

Dortmund

Westfalendamm 98 · 44141 Dortmund

Essen

Weidkamp 180 · 45356 Essen

Freiburg

Baseler Straße 115 · 79115 Freiburg

Hannover

Hildesheimer Straße 265 · 30519 Hannover

Leipzig

Friedrich-List-Platz 1 · 04103 Leipzig

Magdeburg

Hegelstraße 39 · 39104 Magdeburg

Mainz

Wilhelm-Theodor-Römheld-Straße 14 · 55130 Mainz

Potsdam

Behlertstraße 3a, Haus B2 · 14467 Potsdam

Saarbrücken

St. Johanner Straße 41–43 · 66111 Saarbrücken

Stuttgart

Königstraße 26 · 70173 Stuttgart

Wiesbaden

Gustav-Stresemann-Ring 1 · 65189 Wiesbaden

Alle Städte

Übersetzungsbüro nach Stadt – A bis Z.

In allen 136 gelisteten Städten arbeiten wir mit demselben verbindlichen Preis; Städte mit dem Zusatz „Büro“ haben zusätzlich eine eigene Anschrift für die persönliche Einreichung nach Termin. Für München, Frankfurt, Köln, Düsseldorf und Hamburg – wie für alle übrigen Städte – arbeiten wir bundesweit digital und per Post.

Büro eigene Anschrift vor Ort · alle anderen: digital & per Post, Dokumentannahme nach Rücksprache

Ihre Stadt ist nicht dabei? Wir arbeiten bundesweit – fragen Sie an.

Grenzregion & International

Ein Land, eine Stadt, ein Festpreis.

Ob eigenes Büro oder Dokumentannahme nach Rücksprache: Umfang, Bearbeitung und Preislogik bleiben überall dieselben.

So arbeiten wir

Vom Standort unabhängig, im Ablauf gleich.

Für die meisten Behörden und Gerichte ist die zugestellte Papierfassung mit Stempel und Unterschrift die maßgebliche Fassung; eine persönliche Abgabe ist dafür nicht nötig. Wo ein Vor-Ort-Termin sinnvoll ist – etwa bei umfangreichen oder besonders sensiblen Unterlagen –, stehen unsere Büros und Zentralen nach Vereinbarung offen.

So verbinden wir die Reichweite eines bundesweit und in D-A-CH tätigen Übersetzungsdienstes mit der Erreichbarkeit eines lokalen Ansprechpartners: Ihr Projekt betreut eine feste Kontaktperson, unabhängig davon, in welcher Stadt Sie sitzen. Beglaubigte Übersetzungen fertigen dabei stets vereidigte Übersetzer an; die bestätigte Übersetzung gilt bundesweit mit bestätigter Richtigkeit und Vollständigkeit.

„Unsere Standorte liegen über ganz Europa verstreut, die Bewerber kommen aus noch mehr Ländern. Dass wir Originale bei Bedarf persönlich übergeben können und trotzdem alles digital läuft, hat uns die Entscheidung leicht gemacht – ein Ansprechpartner, ein Festpreis, egal welche Stadt.“

Personalleiterin, mittelständisches Industrieunternehmen · 4,9 / 5 aus 268 Bewertungen (Stand 08/2026)

Persönlich erreichbar, überall gleich verlässlich

Standorte mit eigener Anschrift kennzeichnen wir als Büro; in allen übrigen Städten sind wir als Annahmestelle nach Rücksprache für Sie da – für die persönliche Übergabe und Rückgabe von Originalen. So sehen Sie auf einen Blick, wo eine persönliche Einreichung möglich ist. Die digitale Abwicklung, der verbindliche Preis und die Bearbeitung sind an jedem Standort identisch. Referenzen ansehen →

Häufige Fragen

Standorte – häufige Fragen.

Muss ich für eine beglaubigte Übersetzung persönlich in einem Büro vorbeikommen?

Nein. Die meisten Aufträge laufen vollständig digital: Sie laden das Dokument hoch oder senden es per Post, die beglaubigte Übersetzung mit Stempel und Unterschrift erhalten Sie vorab als PDF und zusätzlich per Post. Eine persönliche Einreichung an einem unserer Standorte ist nur auf Wunsch und nach Terminvereinbarung nötig.

Gibt es in meiner Stadt ein FÜD-Büro?

Mit eigener Anschrift sind wir an den 15 gelisteten Standorten vertreten. In über 100 weiteren Städten arbeiten wir digital und per Post, mit Dokumentannahme nach Rücksprache – der Preis und die Bearbeitung sind identisch.

Was kostet eine beglaubigte Übersetzung?

Der Preis richtet sich nach Umfang, Sprachrichtung, Fachgebiet und Frist. Zur Orientierung starten Übersetzungen ab 0,89 €/Normzeile; nach kurzer Sichtung nennen wir einen verbindlichen Festpreis inklusive Beglaubigung, PDF-Vorabversand und Postversand. Details zu den Kosten →

Brauche ich zusätzlich eine Apostille?

Das hängt vom Zielland und Dokument ab. Eine Apostille erteilt ausschließlich das zuständige Amts- oder Landgericht bzw. die benannte Behörde – der FÜD stellt keine Apostillen aus, berät Sie aber, ob eine nötig ist, und liefert die Übersetzung in anerkennungsfähiger Form. Mehr zur Apostille →

Sind Sie auch in Österreich und der Schweiz erreichbar?

Ja. Neben unserem Berliner Büro sind wir mit eigenen Anschriften in Wien und Baar vertreten und arbeiten in beiden Ländern nach dem jeweils geltenden Recht – in Österreich mit gerichtlich beeideten und zertifizierten Übersetzern nach § 14 SDG, in der Schweiz notariell beglaubigt.

Wie schnell erhalte ich mein Dokument zurück?

Nach kurzer Sichtung nennen wir einen verbindlichen Termin. Standard-Urkunden liefern wir oft innerhalb weniger Werktage, eilige Texte auf Wunsch im 24-Stunden-Express nach Machbarkeitsprüfung.
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