| Name aus Kyrillisch „eingedeutscht“ | Weicht die Umschrift vom Reisepass ab, gilt die Person amtlich als jemand anderes – das Standesamt weist die Übersetzung zurück. | Transliteration nach ISO 9, zusätzlich die Passschreibweise (ICAO) vermerkt und Abweichungen im Bestätigungsvermerk erklärt. |
| Datum 1:1 übernommen | „03/04/2020“ ist im Herkunftsland der 4. März, in Deutschland der 3. April – ein falsches Geburtsdatum macht die Urkunde unbrauchbar. | Datums- und Zahlenformate werden eindeutig übertragen, im Zweifel mit erläuterndem Übersetzervermerk. |
| Geburtsort übersetzt oder geraten | Ein „übersetzter“ Ort ist im Register nicht mehr auffindbar; Behörden erwarten den amtlichen Originalnamen. | Eigennamen bleiben im Original, mit erklärender Entsprechung in Klammern – der Ort bleibt eindeutig identifizierbar. |
| Register- & Beurkundungsnummern fehlen | Ohne die Kennnummern kann die Zielbehörde die Übersetzung nicht der Quellurkunde zuordnen. | Alle Register-, Urkunden- und Beurkundungszeichen werden vollständig und positionsgetreu übernommen. |
| Internationale Urkunde übersehen | Wer eine mehrsprachige CIEC-Geburtsurkunde erhält, bestellt manchmal überflüssig eine Übersetzung – Zeit und Geld ohne Nutzen. | Wir prüfen zuerst, ob eine mehrsprachige Urkunde vorliegt oder beschaffbar ist, und übersetzen nur, wenn die Stelle es wirklich verlangt. |
| Siegel & Randvermerke weggelassen | Nur der Fließtext übersetzt = unvollständig und damit nicht beglaubigungsfähig. | Siegel, Stempel und handschriftliche Vermerke werden beschrieben und übersetzt; Unleserliches wird kenntlich gemacht. |