Spanisch Übersetzer – Übersetzungsbüro für spanische Fachübersetzungen und beglaubigte Übersetzung Spanisch Deutsch

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Spanisch-Übersetzer für Deutsch ⇄ Spanisch

Ihre Geburtsurkunde aus Kolumbien, Ihren Notenspiegel aus Spanien oder Ihren Liefervertrag nach Mexiko übersetzt ein muttersprachlicher Spanisch-Übersetzer zwischen Deutsch und Spanisch – für die Vorlage bei Standesamt, Ausländerbehörde und Anerkennungsstelle oder für Partner im spanischsprachigen Markt. Die Zielvarietät steht vor Projektbeginn fest. Amtliche Dokumente fertigt ein gerichtlich vereidigter Übersetzer als beglaubigte Fassung mit Bestätigungsvermerk. Festpreis ab 0,89 €/Normzeile, beglaubigte Standardurkunden ab 59 €.

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  • Original per PostPDF vorab
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Muttersprachliche Spanisch-Fachübersetzer · Urkunden aus Spanien und Lateinamerika · beglaubigt auf Wunsch

DIN EN ISO 17100zertifiziert · Reg.-Nr. 7U517
España · LatinoaméricaZielvarietät vorab festgelegt
Preis vorabFestpreis, transparent kalkuliert
VertraulichDSGVO-konform · NDA möglich

Kurz & klar

Welche Spanisch-Übersetzungen fertigt der FÜD – und für welches Zielland?

Der FÜD übersetzt Urkunden, Verträge und Fachtexte zwischen Deutsch und Spanisch – für Ämter und Hochschulen in Deutschland ebenso wie für Geschäftspartner in Spanien und Lateinamerika. Welcher muttersprachliche Spanisch-Übersetzer den Auftrag übernimmt, entscheiden Sprachrichtung, Fachgebiet und Zielland: Ein Arbeitsvertrag für Madrid, eine Bedienungsanleitung für ein Werk in Mexiko und ein kolumbianischer Notenspiegel für die Anerkennungsstelle sind drei verschiedene Aufgaben.

Die beiden Richtungen haben unterschiedliche Schwerpunkte. Spanisch–Deutsch dominiert bei Urkunden: Geburts-, Heirats- und Strafregisterurkunden, Diplome und Notenspiegel aus Spanien und Lateinamerika, die deutschen Behörden, Gerichten und Anerkennungsstellen beglaubigt vorliegen müssen. Deutsch–Spanisch überwiegt bei Wirtschaft und Technik – Verträgen, technischer Dokumentation, Zulassungsunterlagen und Marketing für den spanischen und lateinamerikanischen Markt.

Wofür Sie Spanisch brauchen

Amt, Anerkennung, Vertrag oder Hochschule – welcher Fall ist Ihrer?

Deutsch ⇄ Spanisch bündelt sehr verschiedene Anliegen – von der kolumbianischen Geburtsurkunde bis zum Liefervertrag nach Mexiko, von Madrid über Bogotá bis Buenos Aires. Wählen Sie den Fall, der Ihrem am nächsten kommt: Wir ordnen einen muttersprachlichen Spanisch-Übersetzer mit dem passenden Fachgebiet zu und legen die Zielvarietät vorab fest.

Sie sind aus Lateinamerika zugewandert und brauchen Ihren Abschluss anerkannt

Pflegefachkräfte, Ärztinnen, Ingenieure und IT-Fachkräfte aus Mexiko, Kolumbien, Venezuela und Peru bewerben sich in deutschen Kliniken und Unternehmen. Anerkennungsstelle, Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen und Ausländerbehörde verlangen título, Notenspiegel, acta de nacimiento und Strafregisterauszug beglaubigt auf Deutsch – vollständig, samt Apostille-Aufdruck, Stempeln und Rückseiten. Angreifbar wird die Bewertung nicht durch die Sprache, sondern durch einen eigenmächtig umgerechneten Notendurchschnitt oder einen ins Deutsche „übersetzten“ Titel.

Häufig: Anerkennung in Pflege- und Gesundheitsberufen und Título universitario & Notenspiegel.

Sie heiraten, holen Ihre Familie nach oder lassen sich einbürgern

Standesamt, Ausländerbehörde und BAMF prüfen die Form so genau wie den Inhalt. Aus Spanien wird die certificación literal gebraucht, nicht der kurze extracto; aus Lateinamerika kommen acta de matrimonio und constancia de soltería hinzu. Wie die beiden spanischen Nachnamen geführt werden müssen, damit Pass, Urkunde und Antrag zusammenpassen, steht unten in den Fallstricken.

Häufig: Acta de matrimonio beglaubigt übersetzen, Geburtsurkunde für Standesamt und Einbürgerung und Familiennachzug aus Lateinamerika.

Sie liefern, produzieren oder verhandeln in Spanien und Mexiko

Deutsche Automobil-, Maschinenbau- und Elektrozulieferer fertigen rund um Puebla, San Luis Potosí und Aguascalientes; in Spanien prägen Fahrzeugbau, erneuerbare Energien und Lebensmittel das Geschäft. Dort zählt nicht nur die Sprache, sondern die Vorschrift: Für Elektro- und Elektronikgeräte verlangt die mexikanische NOM-024-SCFI Bedienungsanleitung und Garantiebedingungen auf Spanisch, in Spanien schreibt das Verbraucherrecht die Kennzeichnung auf Kastilisch vor. Und eine GmbH ist weder eine S.L. noch eine S.A. de C.V.

Häufig: Liefervertrag & AGB Deutsch–Spanisch und Handelsregisterauszug für den Notartermin.

Sie studieren, forschen oder veröffentlichen auf Spanisch

Auslandssemester in Salamanca, Doppelabschluss mit einer Universität in Chile, Feldforschung in Peru, Beitrag in einer spanischsprachigen Fachzeitschrift: Hochschulen im spanischsprachigen Raum verlangen Zeugnisse und Nachweise in beglaubigter Fassung. Weil die Notensysteme gegeneinander laufen, übertragen wir Note und Skala im Original mit Erläuterung, statt eine deutsche Note zu behaupten, die im Zeugnis nicht steht.

Häufig: Bewerbung und Studium im Ausland und Dissertation & Fachpublikation.

Sprache & Kultur

España oder Latinoamérica – welche Varietät braucht Ihr Text?

„Spanisch“ umfasst über zwanzig Länder – die Unterschiede reichen von der Anrede (vosotros in Spanien, ustedes in Lateinamerika, das voseo am Río de la Plata) über den Wortschatz bis in die Urkundenbezeichnungen hinein: certificado de nacimiento in Spanien, acta de nacimiento in Mexiko, partida de nacimiento in Argentinien, registro civil de nacimiento in Kolumbien. Wer beim Amt nach der falschen Bezeichnung fragt, bekommt das falsche Papier. Deshalb legen wir die Zielvarietät vor Projektbeginn fest und halten Anrede, Wortschatz und Konventionen über Translation Memory und Style Guide durch; welche Stolperstellen im Einzelnen dahinterstecken, zeigt die Fehlertabelle weiter unten.

Für amtliche Vorlagen fertigen vereidigte Übersetzer die beglaubigte Fassung mit Bestätigungsvermerk an; ob zusätzlich eine Apostille nötig ist, klären wir vorab – ausgestellt wird sie von der zuständigen Stelle des Ausstellungsstaats, nicht vom Übersetzungsbüro.

Qualität, die man erst beim Adressaten bemerkt

Fehler, die nur ein Spanisch-Fachübersetzer erkennt.

Viele spanische Wörter sehen wie ihre deutsche Entsprechung aus und bedeuten etwas anderes – und ob eine Urkunde beim Amt durchgeht, entscheidet sich an Namensführung, Skala und Format. Diese neun Fallstricke trennen eine muttersprachliche Fachübersetzung von einer wörtlichen.

Typische Fallstricke bei der Spanisch-Übersetzung Deutsch–Spanisch und ihre fachliche Lösung
FallstrickWarum es schiefgehtWie der FÜD es löst
Zwei Nachnamen (apellidos)Spanischsprachige Namen führen den väterlichen und den mütterlichen Nachnamen: Ana García Ruiz. Wird daraus in der Übersetzung „Ana Garcia-Ruiz“, wird „García“ als zweiter Vorname geführt oder fällt ein Namensteil weg, weichen Urkunde, Pass und Antrag voneinander ab – das Standesamt schickt die Unterlagen zurück.Beide Nachnamen bleiben unverändert und in Originalreihenfolge stehen, ohne Bindestrich und ohne Umsortierung; abweichende Schreibweisen zwischen Pass und Urkunde werden benannt statt stillschweigend geglättet.
Varietät España vs. LatinoaméricaSpanien nutzt vosotros, Lateinamerika nur ustedes; in Argentinien und Uruguay gilt das voseo. Dazu Wortschatz wie ordenador gegen computadora oder coche gegen carro. Ein für Madrid getexteter Vertrag wirkt in Bogotá fremd.Die Zielvarietät wird vorab festgelegt; Anrede (usted /  / vos), Wortschatz und Konventionen werden je Land konsequent durchgehalten.
Notenskala läuft gegenläufigIn Spanien und Mexiko ist 10 die beste Note, in Kolumbien 5,0, in Argentinien 10 – in Deutschland dagegen die 1. Wer eine spanische 9 als deutsche 9 stehen lässt, liest sich wie ein Durchfaller; wer sie eigenmächtig in eine 1,3 „umrechnet“, behauptet eine Bewertung, die im Zeugnis nicht steht.Note, Skala und Bestehensgrenze werden im Original mit Erläuterung übertragen (z. B. „9 von 10, Sobresaliente“). Die Umrechnung bleibt der Zeugnisbewertung der zuständigen Stelle vorbehalten – das ist genau die Fassung, die dort erwartet wird.
Falsche Freundefirma“ ist die Unterschrift, nicht die Firma (→ empresa) – im Vertrag ein folgenreicher Unterschied; „actualmente“ heißt derzeit, nicht aktuell (→ actualizado); „carta“ ist der Brief (→ tarjeta); „término“ der Begriff, nicht der Termin (→ cita); „gimnasio“ das Fitnessstudio, nicht das Gymnasium.Muttersprachler mit Fachgebiet übersetzen die Bedeutung, nicht die Wortähnlichkeit; kritische Termini liegen in der geprüften Terminologie fest und werden über alle Folgeaufträge gehalten.
eventual = befristet (Arbeitsrecht)Ein contrato eventual oder trabajador eventual ist ein befristetes, vorübergehendes Arbeitsverhältnis – kein „eventuelles“. In Arbeitsverträgen, Zeugnissen und Rentennachweisen entscheidet dieses eine Wort über die Aussage.Arbeits- und Rechtstermini werden nach ihrer Bedeutung im jeweiligen Rechtssystem übersetzt, nicht nach der Wortähnlichkeit; im Zweifel mit erläuternder Anmerkung.
Rechtsform & Kennungen (S.L., DNI/NIE, RFC)Eine GmbH ist keine S.L., eine AG keine S.A., und die mexikanische S.A. de C.V. folgt wieder eigenem Recht. DNI und NIE (Spanien), RFC und CURP (Mexiko) oder die cédula (Kolumbien) haben keine Entsprechung zur deutschen Steuer-ID oder Ausweisnummer.Rechtsformen, Register und Kennungen bleiben im Original mit erklärender Entsprechung stehen – kein fremdes Institut wird untergeschoben, keine Nummer wird „gleichgesetzt“.
Zahl- & Datumsformat je LandSpanien schreibt Dezimalkomma und Tausenderpunkt (1.000,50), Mexiko meist Dezimalpunkt (1,000.50). Wird das Format ungeprüft übernommen, steht in Vertrag oder Rechnung der falsche Betrag – um den Faktor tausend daneben.Zahlen, Beträge und Daten werden auf die Konvention des Ziellandes gesetzt und bei Verträgen, Rechnungen und Bilanzen gegengeprüft.
Orthografie: ¿ ¡, Tilde und ñSpanisch verlangt das umgekehrte Zeichen am Satzanfang (¿Está firmado?). Und eine fehlende Tilde kippt den Sinn: año (Jahr) wird zu ano, él (er) zu el (der), (ja) zu si (wenn). In Namen verändert ein fehlendes ñ die Identität.Satzzeichen, Tilden, ñ und Trema werden nach der Norm der Real Academia Española gesetzt und geprüft – kein Zeichen wird dem deutschen Tastaturstandard geopfert.
Extracto statt certificación literalDas spanische Registro Civil stellt einen Kurzauszug (extracto) und die vollständige Registerabschrift (certificación literal) aus. Deutsche Standesämter brauchen die vollständige Fassung mit allen Randvermerken. Wer den Kurzauszug übersetzen lässt, zahlt am Ende zweimal.Wir sichten das Dokument vor der Beauftragung und sagen Ihnen, ob die vorliegende Fassung für Ihre Vorlagestelle reicht – bevor übersetzt und abgerechnet wird.

Warum sichere Spanischkenntnisse allein diese Fehler nicht abfangen

Viele dieser Fehler überstehen jede Rechtschreib- und Grammatikprüfung. Sie entstehen an der Nahtstelle zweier Sprach-, Rechts- und Verwaltungssysteme und fallen erst beim Empfänger auf: beim Standesamt, das die Namensführung prüft, bei der Anerkennungsstelle, die den Notenspiegel liest, beim notario in Alicante. Genau dort setzt muttersprachliche Fachübersetzung mit Sachgebiet an.

Der Unterschied zeigt sich nicht im Text, sondern beim Empfänger.

Deshalb: Muttersprachler mit Fachgebiet, vorab festgelegte Zielvarietät und Urkunden in der Form, die die Vorlagestelle annimmt.

Fach-Perspektive

Beglaubigte Übersetzung Spanisch–Deutsch: Was in Deutschland, Spanien und Lateinamerika gilt

Für Vorlagen bei deutschen Behörden und Gerichten fertigt ein nach dem jeweils maßgeblichen Landesrecht ermächtigter oder beeidigter vereidigter Übersetzer eine bestätigte Übersetzung (umgangssprachlich „beglaubigt“) mit Stempel, Unterschrift und Bestätigungsvermerk an – die Fassung, die Behörden und Gerichte bundesweit als Nachweis entgegennehmen, unabhängig vom Bundesland. Für die Gegenrichtung gilt in jedem spanischsprachigen Land eine eigene Logik.

Jurado, perito traductor, traductor público – wer im Zielland unterschreiben darf

In Spanien verlangen Behörden eine Übersetzung durch einen Traductor-Intérprete Jurado, der vom Außenministerium (MAEC) ernannt und in einem öffentlichen Verzeichnis geführt wird. In Mexiko ist es der perito traductor, autorisiert vom Obersten Gerichtshof des jeweiligen Bundesstaats; in Argentinien der traductor público, dessen Unterschrift die Berufskammer (etwa die CTPCBA in Buenos Aires) legalisiert; in Kolumbien der traductor oficial, der eine staatlich anerkannte Prüfung abgelegt hat. Ein deutscher vereidigter Übersetzer ist also nicht automatisch für Madrid, Mexiko-Stadt oder Buenos Aires zuständig. Wir setzen die im jeweiligen Zielland gültige Form an – im DIN EN ISO 17100-Prozess mit muttersprachlicher Revision.

Apostille, Legalisation – oder gar nichts

Für Urkunden aus Spanien greift innerhalb der EU seit dem 16. Februar 2019 die Verordnung (EU) 2016/1191: Personenstandsurkunden brauchen keine Apostille mehr, und mit dem mehrsprachigen Formular entfällt in der Regel auch die Übersetzung. Für Zeugnisse, Gerichtsentscheidungen, notarielle Urkunden und Handelsregisterauszüge gilt das nicht – dort bleibt es bei der beglaubigten Übersetzung. Für Lateinamerika ist der Weg die Apostille: Mexiko, Kolumbien, Argentinien, Chile, Peru und Ecuador sind Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens. Kuba ist es nicht; kubanische Urkunden brauchen die konsularische Legalisation. Ausgestellt wird die Apostille immer von der zuständigen Stelle des Ausstellungsstaats – nicht vom FÜD. Wir sagen Ihnen vorab, welche Stelle das in Ihrem Fall ist, und liefern die anerkennungsfähige Übersetzung dazu.

Anwendungsfälle

Drei typische Spanisch-Übersetzungen aus der Praxis.

Zweck, Herkunftsland und Zielvarietät entscheiden über Terminologie, Form und Beglaubigung. Drei häufige Aufträge – von der Ausgangslage bis zum Ergebnis.

Anerkennung Pflegeberuf

Título, Notenspiegel & Urkunden Kolumbien → Deutsch

Ausgangslage
Eine Krankenpflegerin aus Medellín soll in Deutschland arbeiten. Die Anerkennungsstelle des Bundeslandes verlangt Studienabschluss, Fächer- und Stundennachweis sowie Personenstandsurkunden beglaubigt auf Deutsch.
Ablauf
Ein vereidigter Übersetzer überträgt Fächer, Stundenzahlen und Noten samt Skala mit Erläuterung und übersetzt Apostille, Stempel und Rückseiten mit, statt sie als „unleserlich“ auszulassen.
Ergebnis
Eine Fassung, die die Berufsanerkennung ohne Nachforderung bearbeiten kann – keine Rückfrage zur Notenumrechnung, weil die Umrechnung dort bleibt, wo sie hingehört.

Erbfall mit Immobilie in Spanien

Erbschein, Testament & Vollmacht Deutsch → Spanisch

Ausgangslage
Nach einem Todesfall gehört eine Wohnung an der Costa Blanca zum Nachlass. Der spanische notario und das Grundbuchamt verlangen deutschen Erbschein, Testament und die notarielle Vollmacht in beglaubigter spanischer Fassung.
Ablauf
Ein juristischer Fachübersetzer überträgt die Nachlassunterlagen ins kastilische Spanisch, lässt deutsche Rechtsbegriffe wie „Erbschein“ und „Nachlassgericht“ mit Erläuterung stehen und klärt vorab, für welche Urkunde die Apostille für Nachlassunterlagen beim zuständigen Landgerichtspräsidenten einzuholen ist.
Ergebnis
Unterlagen, die der Notartermin in Spanien ohne Rückläufer übersteht – deutsche Rechtsinstitute erklärt, nicht durch spanische ersetzt.

Werk in Mexiko

Betriebsanleitung & Garantie Deutsch → mexikanisches Spanisch

Ausgangslage
Ein Hersteller liefert Elektrogeräte an einen Handelspartner in Mexiko. Die NOM-024-SCFI verlangt Bedienungsanleitung, Sicherheitshinweise und Garantiebedingungen auf Spanisch – mit Angaben zu Importeur und Servicestellen.
Ablauf
Ein technischer Übersetzer setzt die technische Dokumentation in mexikanisches Spanisch um, hält Warnhinweise und Bauteilbenennungen über Translation Memory konsistent und stellt Maßeinheiten und Zahlformat auf die dortige Konvention.
Ergebnis
Eine Fassung, die im Zielmarkt verwendbar ist – konsistent über Handbuch, Kurzanleitung und Garantiekarte hinweg.

Angebot & Preis

Was kostet eine Spanisch-Übersetzung?

Wir sichten Umfang, Fachgebiet, Sprachrichtung und Zielvarietät und nennen einen verbindlichen Festpreis. Standard-Urkunden meist zum Pauschalpreis, umfangreiche Texte nach Normzeile – Beglaubigung auf Wunsch, PDF-Vorab und Postversand inklusive.

Verbindlicher Festpreis
ab 0,89 € / NormzeileStandard-Urkunden ab 59 € zum Pauschalpreis je Dokument
Preis vorab · keine unangekündigten Mehrkosten
Muttersprachliche Spanisch-Fachübersetzungenthalten
Festgelegte Zielvarietät (España / México / Argentina / …)enthalten
Beglaubigung durch vereidigten Übersetzer auf Wunschenthalten
PDF-Vorab & Postversand des Originalsenthalten
Muttersprachliche Revision & Endkontrolleenthalten

Zur Orientierung ab 0,89 €/Normzeile; den genauen Betrag nennen wir nach kurzer Sichtung. Wie sich der Preis zusammensetzt →

Spanisch-Übersetzung anfragen

Dokumente

Spanische Dokumente übersetzen lassen – von der acta bis zur escritura

Wir übersetzen spanische und deutsche Urkunden, Zeugnisse, Verträge und Fachdokumente in beide Sprachrichtungen; amtliche Dokumente auf Wunsch beglaubigt. Häufig aus dem Spanischen: certificación literal de nacimiento und acta de nacimiento (Geburtsurkunde), acta de matrimonio (Heiratsurkunde), certificado de antecedentes penales (Führungszeugnis), título universitario mit certificado de notas (Diplom und Notenspiegel), sentencia de divorcio (Scheidungsurteil), permiso de conducir (Führerschein) sowie escritura pública und poder notarial (notarielle Urkunde und Vollmacht).

Häufige Fragen

Spanisch-Übersetzung – häufige Fragen.

Wer übersetzt bei Ihnen ins Spanische und aus dem Spanischen?

Muttersprachliche Spanisch-Fachübersetzer mit belegtem Fachgebiet, unterstützt durch geprüfte Terminologie; amtliche Dokumente fertigt ein gerichtlich vereidigter Übersetzer. So stimmen Fachinhalt und Idiomatik in beide Richtungen; auf Wunsch prüft eine zweite qualifizierte Person.

Übersetzen Sie für Spanien oder für Lateinamerika?

Für beide. Wir legen die Zielvarietät vor Projektbeginn fest – kastilisches Spanisch oder eine lateinamerikanische Varietät wie mexikanisch, argentinisch oder kolumbianisch – und halten Anrede (ustedes, vosotros, voseo), Wortschatz und Zahlformat über Translation Memory und Style Guide konsistent durch.

Brauche ich für meine Urkunde aus Spanien oder Lateinamerika eine beglaubigte Übersetzung?

Für Urkunden aus Lateinamerika ja. Aus Spanien nicht immer: Seit dem 16. Februar 2019 gilt die Verordnung (EU) 2016/1191 – legt das Registro Civil das mehrsprachige Formular bei, ist bei Personenstandsurkunden in der Regel weder Apostille noch Übersetzung nötig. Für Zeugnisse, Gerichtsentscheidungen, notarielle Urkunden und Handelsregisterauszüge gilt das nicht. Schicken Sie uns das Dokument, dann sagen wir Ihnen vorab, was Ihre Vorlagestelle braucht.

Wird mein spanischer oder lateinamerikanischer Notendurchschnitt in eine deutsche Note umgerechnet?

Nicht durch uns: Wir übertragen Note, Skala und Bestehensgrenze im Original mit Erläuterung, die Umrechnung nimmt die zeugnisbewertende Stelle vor. Legen Sie deshalb den vollständigen Notenspiegel mit Skalenerläuterung bei, nicht nur die Abschlussurkunde.

Wie werden meine zwei Nachnamen in der Übersetzung geführt?

Unverändert und in Originalreihenfolge – väterlicher, dann mütterlicher Nachname. Schicken Sie uns die Passseite mit, damit wir Abweichungen zwischen Pass, Urkunde und Antrag benennen können, statt sie stillschweigend zu glätten.

Was kostet eine Spanisch-Übersetzung?

Der Preis richtet sich nach Umfang, Fachgebiet, Sprachrichtung und Frist. Nach kurzer Sichtung nennen wir einen verbindlichen Festpreis; Standard-Urkunden meist zum Pauschalpreis ab 59 €, umfangreiche Texte ab 0,89 € je Normzeile – Beglaubigung, PDF-Vorab und Postversand inklusive.
Mein Studienabschluss und der Notenspiegel aus Kolumbien lagen beglaubigt auf Deutsch vor, bevor der Termin bei der Anerkennungsstelle war – mit beiden Nachnamen, der Apostille und der Notenskala so übersetzt, wie sie im Original steht. Nachgefordert wurde nichts.
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N. Restrepo · Gesundheits- und Krankenpflegerin

Karriere beim FÜD

Spanisch-Übersetzer werden?

Unsere Spanisch-Übersetzungen werden von muttersprachlichen Fachübersetzern ausgeführt, die neben der Sprache vor allem drei Dinge beherrschen: die unveränderte Führung der beiden Nachnamen gegen Pass und Vorurkunden, die vorab festgelegte Zielvarietät bis hinunter zu Anrede und Zahlformat und die Übertragung gegenläufiger Notenskalen. Wer als Spanisch-Übersetzer für den FÜD arbeiten möchte, muss deshalb mehr mitbringen als Zweisprachigkeit: ein belegtes Fachgebiet – Recht, Medizin, Technik oder Wirtschaft – und für beglaubigte Fassungen die Bestellung als vereidigter Übersetzer nach dem maßgeblichen Landesrecht. Wir arbeiten fest angestellt oder freiberuflich zusammen; der Einstieg ist auch über ein Praktikum möglich.

Womit Sie arbeiten

Fachgebiete & Textsorten

Der Bestand ist zweigeteilt. Aus dem spanischsprachigen Amerika kommen Personenstands- und Registerurkunden, Strafregisterauszüge und Hochschulnachweise, die Ämter und Anerkennungsstellen beglaubigt auf Deutsch sehen wollen – samt Apostille, Stempeln und Rückseiten; aus Spanien die certificación literal des Registro Civil, seit der EU-Verordnung 2016/1191 allerdings seltener. In die Gegenrichtung laufen Liefer- und Arbeitsverträge, Erbscheine und Vollmachten für den notario, Betriebsanleitungen für den mexikanischen Markt und Marketing für Spanien. Beides steht und fällt an denselben zwei Stellen: an der Namensführung und an der Varietät.

Berufsrealität

Was der Beruf tatsächlich verlangt

Spanisch bieten viele an; Zweisprachigkeit allein unterscheidet niemanden. Unterschieden wird an drei Stellen. Am Fachgebiet, weil firma, eventual oder S.L. im Vertrag etwas anderes bedeuten, als sie aussehen. An der Verantwortung für die beglaubigte Fassung: Wer den Bestätigungsvermerk zeichnet, steht für Richtigkeit und Vollständigkeit ein – und diese Bestellung trägt nicht in die Gegenrichtung, dort gilt die Zulassungsordnung des Ziellandes. Und an der Konsistenz über Folgeaufträge hinweg. Praktisch heißt das kurzfristige Urkundenaufträge mit hoher Formstrenge neben planbaren Exportprojekten – bei uns mit festen Honoraren, verlässlichen Zahlungszielen und einer Kollegin oder einem Kollegen im Revisionsschritt.

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