| Falsches Dokument gewählt | Wer eine Ledigkeitsbescheinigung mitbringt, obwohl das Zielland ein Ehefähigkeitszeugnis fordert, muss von vorn beginnen. | Wir klären vorab, welches Dokument die Stelle im Heiratsland konkret verlangt. |
| „Ledig“ ungenau übertragen | Familienstands-Kategorien sind rechtlich aufgeladen; ein unscharfes Wort ändert die Aussage. | Der Familienstand wird rechtssicher und, wo nötig, mit erläuterndem Vermerk übertragen. |
| Name ≠ Passschreibweise | Weicht die Umschrift vom Pass ab, zweifelt die Auslandsstelle die Identität an. | Abgleich mit dem Reisepass; bei nichtlateinischer Schrift Transliteration nach ISO-Norm, beide Formen dokumentiert. |
| Apostille „mitbestellt“ beim Übersetzer | Die Apostille erteilt nur die zuständige Landesstelle; fehlt sie, lehnt die Auslandsstelle ab. | Wir stellen keine Apostille aus, nennen aber Stelle und Reihenfolge – und übersetzen die Apostille anschließend mit. |
| Ausstellungsdatum zu alt | Ehefähigkeitszeugnisse sind oft nur begrenzt gültig – ein altes wird nicht akzeptiert. | Wir weisen auf Gültigkeitsfristen hin und empfehlen bei Bedarf ein frisches Dokument vor der Übersetzung. |
| Mehrsprachiges Zeugnis übersehen | Ein mehrsprachiges Ehefähigkeitszeugnis (Münchener Übk. 1980) macht die Übersetzung oft überflüssig. | Wir prüfen, ob ein mehrsprachiges Zeugnis in Frage kommt, und übersetzen nur bei echtem Bedarf. |