Persisch Übersetzer – Übersetzungsbüro für persische Fachübersetzungen und beglaubigte Übersetzung Persisch Deutsch

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Persisch-Übersetzer für Deutsch ⇄ Persisch (Farsi)

Ihre Schenasnameh, das Hochschulzeugnis oder einen Vertrag mit einem Partner in Teheran übersetzt ein muttersprachlicher Persisch-Übersetzer zwischen Deutsch und Persisch – für die Vorlage bei Standesamt, Ausländerbehörde und Zeugnisbewertungsstelle, in der Gegenrichtung für Ämter und Geschäftspartner im Iran und im übrigen persischsprachigen Raum. Amtliche Dokumente fertigt ein gerichtlich vereidigter Übersetzer als beglaubigte Fassung mit Bestätigungsvermerk – Datum umgerechnet, Name nach Passschreibweise. Festpreis ab 1,09 €/Normzeile, Standardurkunden ab 59 € inkl. Versand.

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Muttersprachliche Persisch-Übersetzer · Namen nach Pass, Datum umgerechnet · beglaubigt auf Wunsch

DIN EN ISO 17100zertifiziert · Reg.-Nr. 7U517
Namen wie im Passzeichengenau nach Ausweisdokument
Datum eindeutigSonnen-Hidschri sauber umgerechnet
VertraulichDSGVO-konform · NDA möglich

Kurz & klar

Was übersetzt der FÜD zwischen Deutsch und Persisch?

Der FÜD übersetzt Urkunden, Zeugnisse, Gerichtsentscheidungen und Fachtexte zwischen Deutsch und Persisch – für Privatpersonen, Behörden und Unternehmen. Persisch (فارسی, Farsi) ist Amtssprache des Iran; rund 161.000 iranische Staatsangehörige und etwa 319.000 Menschen mit iranischer Einwanderungsgeschichte leben in Deutschland. Ob Schenasnameh fürs Standesamt, Hochschulzeugnis zur Anerkennung, Scheidungsurteil fürs Familiengericht oder Liefervertrag für einen Partner in Teheran: Welcher muttersprachliche Persisch-Übersetzer eingesetzt wird, bestimmen Sprachrichtung, Fachgebiet und die Stelle, bei der das Dokument gelten soll.

Wir übersetzen in beide Richtungen: Persisch–Deutsch für deutsche Stellen, Deutsch–Persisch für Ämter, Gerichte und Geschäftspartner im Iran. Welche Fassung gilt, entscheidet nicht die Sprachbezeichnung, sondern die Herkunft des Dokuments – siehe Schrift, Kalender und Varietät.

Wofür Sie Persisch brauchen

Persisch übersetzen lassen: passend zu Ihrer Situation, nicht von der Stange.

Deutsch ⇄ Persisch bündelt sehr verschiedene Anliegen – von der Personenstandsurkunde der Familie bis zum Liefervertrag nach Teheran. Wählen Sie den Fall, der Ihrem am nächsten kommt: Wir ordnen einen muttersprachlichen Persisch-Übersetzer mit passendem Fachgebiet zu und legen vorab fest, bei welcher Stelle das Dokument gelten soll.

Sie regeln Personenstand, Heirat oder Einbürgerung

Für Eheschließung, Geburt eines Kindes oder Einbürgerung verlangt das Standesamt die iranische Schenasnameh (شناسنامه) – und zwar alle Seiten mit Eintragungen, nicht nur das Deckblatt. Fehlt ein Nachtrag zu Heirat, Kind oder Scheidung, fordert das Amt nach. Ein vereidigter Übersetzer überträgt jede Eintragung, rechnet das Datum um und schreibt den Namen wie im Reisepass; was dabei schiefgeht, zeigt die Fallstricke-Tabelle.

Häufig: iranische Geburtsurkunde fürs Standesamt und Unterlagen für die Einbürgerung.

Sie lassen ein iranisches Studium oder einen Berufsabschluss anerkennen

Rund 15.200 iranische Studierende sind an deutschen Hochschulen eingeschrieben – Platz 4 unter den Nicht-EU-Herkunftsländern. Für Zulassung, Zeugnisbewertung durch die ZAB oder die Anerkennung eines Gesundheitsberufs zählen Abschlussurkunde und Notenübersicht. Iranische Hochschulen benoten von 0 bis 20 mit der Bestehensgrenze 10: Eine 17 ist dort ein sehr gutes Ergebnis und gerade nicht die deutsche Note 1,7. Wir übertragen Grad und Note mit Erläuterung, damit die Stelle nach ihren eigenen Tabellen umrechnen kann.

Häufig: iranisches Hochschulzeugnis & Notenübersicht und iranischen Berufsabschluss anerkennen lassen.

Sie brauchen Unterlagen für Asyl, Aufenthalt oder Familiennachzug

Beim BAMF, bei der Ausländerbehörde und im Familiennachzug muss zusammenpassen, was in Pass, Urkunde und Anhörungsprotokoll steht – Namen, Daten, Ortsangaben. Dazu gehört die richtige Varietät: iranische Dokumente in iranischem Persisch, afghanische in Dari. Rund 450.000 afghanische Staatsangehörige leben in Deutschland; wir besetzen muttersprachlich passend, statt beides über einen Kamm zu scheren.

Häufig: Familiennachzug aus dem Iran und Dari für afghanische Urkunden.

Sie führen ein Verfahren vor Gericht oder Geschäfte mit dem Iran

Scheidungsurteil, Erbfall, Vollmacht oder Liefervertrag: Vor deutschen Gerichten und Notaren zählt die genaue Wiedergabe iranischer Rechtsbegriffe. Für eine erneute Eheschließung in Deutschland muss bei einem iranischen Scheidungsurteil in der Regel erst die Landesjustizverwaltung feststellen, dass die Anerkennungsvoraussetzungen vorliegen (§ 107 FamFG) – nicht jedoch, wenn beide Eheleute damals ausschließlich iranische Staatsangehörige waren. Welche Unterlagen dafür beglaubigt vorliegen müssen, klären wir vorab.

Häufig: iranisches Scheidungsurteil und Vollmacht und Vertrag auf Persisch.

Schrift, Kalender & Varietät

Welche Fassung gilt – und woran erkennt die Stelle sie?

Persisch wird in perso-arabischer Schrift von rechts nach links geschrieben und hat eigene Buchstaben (پ p, چ č, ژ ž, گ g), eigene Ziffern (۰۱۲۳۴۵۶۷۸۹) und mit dem Halbabstand نیم‌فاصله (ZWNJ) ein Zeichen, das Wortteile ohne Leerzeichen trennt. Iranische Urkunden datieren nach dem Sonnen-Hidschri-Kalender, nicht nach dem islamischen Mondkalender. Was daran im Einzelnen schiefgeht, steht in der Fallstricke-Tabelle; für die Arbeit heißt es: Zeichen, Ziffern und Daten werden gegen das Original geprüft, nicht überschlagen.

Praktisch entscheidend ist nicht die Sprachbezeichnung, sondern die Herkunft des Dokuments. Farsi ist die persische Eigenbezeichnung für dieselbe Sprache; Dari ist die in Afghanistan amtliche Varietät – gleiche Schrift, aber eigener Amtswortschatz und eigene Monatsnamen. Für eine Urkunde zählt deshalb, aus welchem Land sie stammt: iranische Papiere setzen wir in iranischem Persisch, afghanische in Dari.

Für amtliche Vorlagen in Deutschland fertigen vereidigte Übersetzer eine bestätigte Übersetzung mit Bestätigungsvermerk an. Soll eine iranische Urkunde in legalisierter Form vorliegen, gilt ein anderer Weg – der Iran ist kein Vertragsstaat des Haager Apostille-Übereinkommens. Welchen Weg Apostille oder Legalisation nimmt, steht im nächsten Abschnitt.

Qualität, die man erst beim Adressaten bemerkt

Fehler, die nur ein Persisch-Fachübersetzer erkennt.

Alle neun Punkte sind DE ⇄ FA-spezifisch und entscheiden in der Praxis darüber, ob eine Behörde nachfragt.

Typische Fallstricke bei der Persisch-Übersetzung Deutsch–Persisch und ihre fachliche Lösung
FallstrickWarum es schiefgehtWie der FÜD es löst
Perso-arabische Schrift mit arabischem Font gesetztPersisch hat eigene Buchstaben (پ چ ژ گ), und ک/ی sind anders kodiert als arabisch ك/ي. Ein arabischer Font oder falsches Tippen macht Namen und Wörter unleserlich oder unsuchbar.Wir setzen echte persische Schrift mit korrekten Unicode-Zeichen (ک U+06A9, ی U+06CC) und geprüftem Shaping.
Sonnen-Hidschri mit dem islamischen Mondkalender verwechseltIranische Urkunden datieren nach dem Sonnen-Hidschri (z. B. ۱۴۰۵), nicht nach dem islamischen Mondkalender. Wer mit dem falschen System umrechnet, verschiebt Geburts- oder Ausstellungsdatum um Jahre.Wir rechnen das Sonnen-Hidschri-Datum korrekt ins gregorianische um und weisen beide Datierungen nachvollziehbar aus.
Halbabstand نیم‌فاصله (ZWNJ) fehlt oder wird zum LeerzeichenDer Halbabstand trennt Wortteile ohne echtes Leerzeichen (می‌رود ‚er geht‘ ≠ میرود; Plural کتاب‌ها). Fehlt er, zerfällt das Wort oder ändert die Lesart.Verbpräfixe, Plural- und Zusammensetzungen werden mit korrektem ZWNJ gesetzt – keine zerbrochenen oder verklebten Wörter.
Persische vs. arabische Ziffern ۴۵۶ / ٤٥٦Persisch nutzt die Ziffern ۰۱۲۳۴۵۶۷۸۹; mehrere davon (۴/٤, ۵/٥, ۶/٦) sehen anders aus als die arabischen. In Beträgen, Geburtsdaten und Aktenzeichen führt Verwechslung zu falschen Zahlen.Ziffern, Beträge und Aktenzeichen werden eindeutig in die Zielkonvention übertragen und Ziffer für Ziffer gegen das Original geprüft.
Ezafe unmarkiert → falsche WortzuordnungDie Ezafe-Verbindung (ein ungeschriebenes -e zwischen Nomen und Attribut) wird meist nicht geschrieben. Falsch aufgelöst, verbindet sie die falschen Wörter und kippt die Aussage.Muttersprachler lösen die Ezafe aus dem Kontext korrekt auf – die Beziehung der Wörter bleibt eindeutig.
Namensordnung & Transliteration weichen vom Pass abPersische Namen und ihre Umschrift (خ = ch/kh, و = v/u/o) lassen sich mehrfach schreiben. Weicht die Übersetzung von der Reisepass-Schreibweise ab, wird die Urkunde beanstandet.Namen werden nach der Passschreibweise gesetzt und mit Ihren Ausweisdokumenten abgeglichen.
Formelles Schriftpersisch vs. UmgangsspracheGeschriebenes Standard-Persisch unterscheidet sich stark vom Tehrani-Umgangston (می‌روم vs. میرم). Der falsche Register-Ton wirkt in Urkunden und Verträgen unpassend.Das Zielregister wird vorab festgelegt – formelles Schriftpersisch für Amt, Vertrag und Urkunde.
Schenasnameh nur als Deckblatt übersetztDie iranische Personenstandsurkunde ist ein Heft: Heirat, Kinder, Scheidung und Tod werden über Jahrzehnte nachgetragen. Wird nur die erste Seite übersetzt, fehlen dem Standesamt genau die Eintragungen, auf die es ankommt.Wir übersetzen alle beschriebenen Seiten samt Stempeln und Nachträgen formtreu und weisen leere Abschnitte als solche aus.
Beglaubigungsrichtung verwechseltEin iranischer مترجم رسمی (offizieller Übersetzer der iranischen Justiz) und ein gerichtlich vereidigter Übersetzer sind zwei verschiedene Bestellungen. Wer die falsche wählt, lässt dasselbe Dokument zweimal übersetzen.Wir klären vorab, ob die Fassung bei einer deutschen Stelle oder im iranischen Legalisationsweg gelten soll – und sagen es, wenn wir nicht die richtige Stelle sind.

Warum sichere Persischkenntnisse allein diese Fehler nicht abfangen

Viele dieser Fehler überstehen jede Rechtschreib- und Grammatikprüfung und fallen auch einer zweisprachigen Familienangehörigen nicht auf. Sie entstehen an der Nahtstelle von Schrift, Kalender, Urkundenform und Zuständigkeit und zeigen sich erst beim Empfänger: dem Standesamt, der Zeugnisbewertungsstelle, dem Familiengericht. Genau dort setzt muttersprachliche Fachübersetzung mit Sachgebiet an.

Ob eine iranische Urkunde angenommen wird, entscheidet sich an Datum, Name und Vollständigkeit.

Deshalb: Sonnen-Hidschri sauber umgerechnet, Name nach Pass, jede Eintragung übersetzt – nicht nur das Deckblatt.

Fach-Perspektive

Beglaubigt in Deutschland, legalisiert für den Iran – wer was bestätigt

Für Vorlagen bei deutschen Behörden, Gerichten und im Asylverfahren fertigt ein gerichtlich vereidigter Persisch-Übersetzer eine bestätigte Übersetzung (umgangssprachlich „beglaubigt“) mit Stempel, Unterschrift und Bestätigungsvermerk an – bundesweit gültig, nach DIN EN ISO 17100-Prozess mit muttersprachlicher Revision. Mehr braucht das Standesamt, das BAMF oder die Ausländerbehörde in aller Regel nicht.

Warum es für den Iran keine Apostille gibt

Der Iran ist nicht Vertragsstaat des Haager Apostille-Übereinkommens. Für iranische Urkunden greift daher nicht die Apostille, sondern die Legalisation: Die Deutsche Botschaft Teheran führt dafür ein Ersatzlegalisationsverfahren durch. Die Urkunde wird zuerst beim iranischen Justizministerium und anschließend beim Außenministerium vorbeglaubigt; die beigefügte Übersetzung muss laut Botschaft von einer Übersetzerin oder einem Übersetzer stammen, die auf der vom iranischen Außenministerium geführten Liste stehen. Terminkritisch ist dabei eine Frist, die viele übersehen: Die Vorbeglaubigungen dürfen bei Vorlage nicht älter als ein Jahr sein. Umgekehrt werden deutsche Urkunden für die Verwendung im Iran zunächst im Inland vorbeglaubigt und dann von einer iranischen Auslandsvertretung legalisiert.

Für Sie folgt daraus eine Weichenstellung: Deutscher und iranischer Weg verlangen jeweils eine eigene Übersetzerbestellung. Nennen Sie uns die Zielstelle, dann sagen wir vorab, welcher Weg gilt – auch dann, wenn das nicht unsere Fassung ist. Weder Apostille noch Legalisation stellt ein Übersetzungsbüro aus; das tut die jeweils zuständige Stelle.

Sonderfall Afghanistan: keine Legalisation, Ermessen der Behörde

Für afghanische Urkunden gilt derzeit etwas anderes: Sie werden nicht legalisiert, die Deutsche Botschaft Kabul ist geschlossen, und eine Überprüfung im Wege der Amtshilfe ist nicht möglich. Es liegt im Ermessen der deutschen Stelle, der die Urkunde vorgelegt wird, ob sie diese ohne weiteren Nachweis als echt ansieht (§ 438 Abs. 1 ZPO). Umso mehr zählt eine vollständige, formtreue und beglaubigte Übersetzung, die nichts glättet und nichts ergänzt.

Anwendungsfälle

Drei typische Persisch-Übersetzungen aus der Praxis.

Zweck, Adressat und Laufrichtung entscheiden über Beglaubigungsform, Datums- und Namensschreibung. Drei häufige Aufträge – von der Ausgangslage bis zum Ergebnis.

Personenstand · Standesamt

Schenasnameh Iran → Deutsch

Ausgangslage
Für die Eheschließung in Deutschland verlangt das Standesamt die iranische Personenstandsurkunde – mit Nachträgen aus mehreren Jahrzehnten.
Ablauf
Ein vereidigter Übersetzer überträgt alle beschriebenen Seiten samt Stempeln, rechnet jedes Datum um, setzt den Namen nach Reisepass und ergänzt bei Bedarf die iranische Ledigkeitsbescheinigung.
Ergebnis
Eine beglaubigte Fassung ohne Lücken – das Amt muss keine fehlende Eintragung nachfordern.

Anerkennung · Studium & Beruf

Diplom & Notenübersicht Iran → Deutsch

Ausgangslage
Eine Ingenieurin will ihren iranischen Masterabschluss anerkennen lassen; Abschlussurkunde und Notenübersicht sind auf der iranischen Skala von 0 bis 20 ausgestellt.
Ablauf
Der Übersetzer hält Grad, Fachbezeichnung und Punktwerte im Original und erläutert Skala und Bestehensgrenze, statt eine deutsche Note zu behaupten; die Zeugnisbewertungsstelle rechnet nach ihren eigenen Tabellen um.
Ergebnis
Unterlagen, welche die Stelle ohne Rückfrage einordnen kann – beglaubigt, wenn verlangt.

Deutsche Urkunde für den Iran

Vollmacht & Vertrag Deutsch → Persisch

Ausgangslage
Eine in Deutschland lebende Familie braucht eine Vollmacht für einen Grundstücksvorgang im Iran; parallel geht ein Liefervertrag an einen Partner in Teheran.
Ablauf
Ein juristischer Fachübersetzer setzt formelles Schriftpersisch, lässt deutsche Rechtsformen und Behörden im Original mit Erläuterung stehen – und wir sagen vorab, welche Vorbeglaubigung und konsularische Legalisation der iranische Adressat verlangt.
Ergebnis
Eine Fassung, die für die iranische Stelle präzise und formgerecht lesbar ist – und deren weiterer Weg vorher feststeht.

Angebot & Preis

Was kostet eine Persisch-Übersetzung?

Wir sichten Umfang, Fachgebiet, Sprachrichtung und Dokumenttyp und nennen einen verbindlichen Festpreis. Standard-Urkunden meist zum Pauschalpreis, umfangreiche Texte nach Normzeile – Beglaubigung auf Wunsch, PDF-Vorab und Postversand inklusive.

Verbindlicher Festpreis
ab 1,09 € / NormzeileStandard-Urkunden zum Pauschalpreis je Dokument
Preis vorab · keine unangekündigten Mehrkosten
Muttersprachliche Farsi-Fachübersetzung (iranisches Persisch)enthalten
Sonnen-Hidschri-Datum umgerechnet, Namen nach Passschreibweiseenthalten
Beglaubigung durch vereidigten Übersetzer auf Wunschenthalten
PDF-Vorab & Postversand des Originalsenthalten
Muttersprachliche Revision & Endkontrolleenthalten

Zur Orientierung ab 1,09 €/Normzeile; den genauen Betrag nennen wir nach kurzer Sichtung. Wie sich der Preis zusammensetzt →

Persisch-Übersetzung anfragen

Persische Dokumente & Texte

Übersetzungsbüro für persische Texte und Dokumente.

Wir übersetzen Persisch – Deutsch und Deutsch – Persisch – von der beglaubigten Urkunde bis zum Fachtext. Häufig aus dem Persischen: شناسنامه (Schenasnameh, das iranische Personenstandsheft – Grundlage für die Geburtsurkunde aus dem Iran), عقدنامه (iranische Heiratsurkunde), گواهی عدم سوء پیشینه (iranisches Führungszeugnis), گواهینامه رانندگی (iranischer Führerschein), سند طلاق (Scheidungsurteil fürs Familiengericht).

Urkunden & Privates

Häufige Fragen

Persisch-Übersetzung – häufige Fragen.

Wer übersetzt bei Ihnen ins Persische und aus dem Persischen?

Muttersprachliche Farsi-Fachübersetzer mit belegtem Fachgebiet, unterstützt durch geprüfte Terminologie. So stimmen Fachinhalt und Idiomatik in beide Richtungen; auf Wunsch prüft eine zweite qualifizierte Person nach dem Vier-Augen-Prinzip.

Bieten Sie beglaubigte Persisch-Übersetzungen an?

Ja. Für Urkunden, Zeugnisse und amtliche Dokumente fertigen vereidigte Übersetzer eine bestätigte (beglaubigte) Persisch-Übersetzung mit Bestätigungsvermerk an, die bundesweit gilt – auch für das Asylverfahren.

Was ist der Unterschied zwischen Persisch, Farsi und Dari?

„Persisch“ und „Farsi“ meinen dieselbe Sprache; Dari ist die in Afghanistan amtliche Varietät. Sie müssen sich auf keine Bezeichnung festlegen: Sagen Sie uns, aus welchem Land die Urkunde stammt und bei welcher Stelle sie gelten soll – die Zuordnung des passenden Muttersprachlers übernehmen wir.

Muss ich meine ganze Schenasnameh übersetzen lassen?

In der Regel ja – jedenfalls alle beschriebenen Seiten, denn Standesämter und Ausländerbehörden brauchen genau die Nachträge zu Heirat, Kindern und Scheidung. Legen Sie das Heft vollständig bei; wir übersetzen formtreu samt Stempeln und weisen leere Abschnitte aus, statt sie wegzulassen.

Was kostet eine Persisch-Übersetzung?

Der Preis richtet sich nach Umfang, Fachgebiet, Richtung und Frist. Nach kurzer Sichtung nennen wir einen verbindlichen Festpreis; Standard-Urkunden meist zum Pauschalpreis je Dokument, zur Orientierung ab 1,09 € pro Normzeile.

Brauche ich für iranische Urkunden eine Apostille?

Nein – der Iran ist nicht Vertragsstaat des Haager Apostille-Übereinkommens; statt der Apostille greift die Legalisation über die Deutsche Botschaft Teheran. Welcher Weg für Ihre Stelle gilt, klären wir vorab. Weder Apostille noch Legalisation stellt ein Übersetzungsbüro aus – wir beraten und liefern die anerkennungsfähige Übersetzung.

Reicht die Übersetzung eines iranischen مترجم رسمی für ein deutsches Amt?

Meist nicht: Der iranische مترجم رسمی ist von der iranischen Justiz bestellt und deckt den iranischen Legalisationsweg ab; deutsche Behörden und Gerichte verlangen die bestätigte Übersetzung eines gerichtlich vereidigten Übersetzers. Nennen Sie uns die Zielstelle, dann sagen wir Ihnen, welche Fassung Sie brauchen.

Werden afghanische Urkunden anders behandelt als iranische?

Ja. Afghanische Urkunden werden derzeit nicht legalisiert; die deutsche Stelle entscheidet nach § 438 Abs. 1 ZPO in eigenem Ermessen über die Echtheit. Eine vollständige, formtreue beglaubigte Übersetzung wiegt daher besonders schwer – für afghanische Unterlagen setzen wir Dari-Muttersprachler ein.

Warum reicht eine automatische Übersetzung bei Persisch nicht?

Halbabstand, eigene Ziffern, die ungeschriebene Ezafe und der Sonnen-Hidschri-Kalender erzeugen Fehler, die im Ergebnis nicht nach Fehlern aussehen und bei amtlichen Texten ohne fachliche Prüfung nicht abgesichert sind. Hinzu kommt der Bestätigungsvermerk, den nur ein vereidigter Übersetzer setzen darf.
Beim ersten Anlauf hatte ich nur die erste Seite meiner Schenasnameh übersetzen lassen – das Standesamt hat sie zurückgegeben. Hier wurden alle Eintragungen übernommen, das Datum sauber umgerechnet und mein Name genau wie im Pass geschrieben. Danach gab es keine Rückfrage mehr.
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S. Ahmadi · Privatkundin, Eheschließung und Zeugnisanerkennung

Karriere beim FÜD

Persisch-Übersetzer werden?

Unsere Persisch-Übersetzungen werden von muttersprachlichen Fachübersetzern ausgeführt, die neben der Sprache vor allem drei Dinge sicher beherrschen: die Umrechnung des Sonnen-Hidschri-Kalenders, die Namensumschrift gegen Reisepass und Vorurkunden und den perso-arabischen Satz von rechts nach links. Wer als Persisch-Übersetzer für den FÜD arbeiten möchte, braucht deshalb mehr als Zweisprachigkeit: ein belegtes Fachgebiet – Urkundenwesen, Zeugnisse, Recht oder Medizin – und für beglaubigte Fassungen die Bestellung, Beeidigung oder Ermächtigung nach dem jeweils maßgeblichen Landesrecht, umgangssprachlich vereidigter Übersetzer. Wir arbeiten fest angestellt und freiberuflich zusammen; der Einstieg ist auch über ein Praktikum möglich.

Womit Sie arbeiten

Fachgebiete & Textsorten

Drei Auftragstypen bestimmen den Posteingang. Erstens Personenstands- und Verfahrensunterlagen aus dem Iran und aus Afghanistan – Schenasnameh-Hefte mit Nachträgen aus Jahrzehnten, Scheidungsurteile, Führungszeugnisse. Zweitens Bildungsunterlagen für Zeugnisbewertung und Berufsanerkennung, von der Abschlussurkunde bis zur Modulbeschreibung. Drittens die Gegenrichtung Deutsch–Persisch: Vollmachten, Liefer- und Werkverträge, technische Dokumentation für Partner in Teheran. Entscheidend ist weniger der Wortschatz als die Textsorte: Ein Urkundenauftrag verlangt formtreue Wiedergabe samt Stempeln und leeren Abschnitten, ein Vertrag formelles Schriftpersisch mit durchgängig konsistenter Rechtsterminologie.

Berufsrealität

Was der Beruf tatsächlich verlangt

Zuerst eine ehrliche Selbstverortung: Iranisches Persisch und afghanisches Dari werden beim FÜD getrennt besetzt, und eine Bewerbung sagt, welche Varietät sie in Urkundenqualität abdeckt. Zweitens Formstrenge – gearbeitet wird am Zeichen, nicht am Satz: Daten umgerechnet, Namen gegen Pass und Vorurkunden gesetzt, jede beschriebene Seite erfasst statt zusammengefasst, Stempel beschrieben statt übergangen. Drittens Verfahrenskenntnis: Für deutsche Stellen zählt die Bestellung nach Landesrecht, für den iranischen Legalisationsweg die Liste des iranischen Außenministeriums – wer Aufträge annimmt, muss vorher wissen, welche davon die Zielstelle verlangt. Dazu ein zweigeteilter Rhythmus: kurzfristige Urkundenaufträge neben Fachprojekten mit monatelang konsistenter Terminologie.

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