| Punktiertes / punktloses İ · ı | Türkisch kennt vier i-Buchstaben: İ/i (mit Punkt) und I/ı (ohne). Groß- und Kleinschreibung nach deutscher Regel macht aus İstanbul „Istanbul“ und aus Işık „isik“ – auf der Urkunde steht dann ein anderer Name als im Pass. | Wir wenden die türkisch-lokalisierte Groß-/Kleinschreibung an und halten die vier i-Formen zeichengenau ein, gegen das Original geprüft. |
| Diakritika ş ğ ç ö ü in Namen | In deutschen Systemen fallen türkische Sonderzeichen oft weg: Erdoğan→„Erdogan“, Şafak→„Safak“. Auf Personenstandsurkunden ist das kein Schönheitsfehler, sondern eine Namensabweichung, die das Verfahren anhält. | Namen und Orte werden exakt in der Passschreibung wiedergegeben – mit allen Diakritika – und Zeichen für Zeichen abgeglichen. |
| Türkische Register- & Behördenbegriffe | Nüfus Cüzdanı, Vukuatlı Nüfus Kayıt Örneği, die elfstellige T.C. Kimlik No oder Felder wie Nüfusa kayıtlı olduğu yer haben kein deutsches 1:1-Gegenstück. Wörtlich übersetzt liest das Standesamt etwas anderes, als im Register steht. | Registerbegriffe werden einheitlich mit erklärender Entsprechung wiedergegeben (z. B. „Auszug aus dem Personenstandsregister“) und im Original mitgeführt. |
| Türkisches Namensrecht | Familiennamen gibt es erst seit dem Soyadı Kanunu von 1934; Formen wie -oğlu („Sohn von“), Vaters- und Mädchennamen in eigenen Registerfeldern führen leicht zur Verwechslung von Vor- und Nachname. | Namensbestandteile werden den richtigen Feldern zugeordnet, in Passschreibung gesetzt und – wo nötig – erläutert, ohne die Person umzubenennen. |
| Agglutination & Vokalharmonie | Ein türkisches Wort trägt mehrere harmonisierende Suffixe (ev-iniz-den = „von Ihrem Haus“) und entspricht einem deutschen Nebensatz. Wort für Wort oder maschinell zerfällt die Bedeutung. | Muttersprachler analysieren die Morphologie statt der Zeichenfolge und übertragen den vollständigen Sinngehalt in idiomatisches Deutsch. |
| Kein grammatisches Geschlecht, keine Artikel | o heißt „er“, „sie“ und „es“ zugleich; einen bestimmten Artikel kennt das Türkische nicht. Im Deutschen muss das Geschlecht ergänzt werden – falsch geraten, stimmt die Aussage in Urteil oder Befund nicht mehr. | Das Geschlecht wird aus dem Dokumentkontext abgeleitet – Anrede, Registerfelder, weitere Urkunden –, nicht vermutet. |
| SOV-Satzbau in Urteilen und Amtstexten | Türkisch stellt das Verb ans Satzende; der Sinn langer Urteils- und Behördensätze klärt sich erst dort. Wer die Reihenfolge linear übernimmt, produziert Deutsch, das der Rechtspfleger nicht auswerten kann. | Sätze werden zielsprachlich neu gebaut statt umgestellt – die deutsche Fassung liest sich klar und behält den Rechtssinn samt Tenor. |
| Anrede & Register (siz / sen, Bey / Hanım) | Die Höflichkeitsform siz und die dem Vornamen nachgestellten Anreden … Bey / … Hanım folgen anderen Regeln als „Herr/Frau“ + Nachname. Falsches Register wirkt im Geschäftsbrief distanzlos oder steif. | Ton und Anrede werden je Dokumenttyp gewählt – förmlich in Verträgen und Behördenschreiben, korrekt gesetzt in der Korrespondenz. |