| Uneinheitliche Namensschreibung der Eheleute | Zwei „richtige“ Umschriften desselben Namens führen zu Rückfragen bei Nachzug oder Einbürgerung. | Abgleich mit beiden Reisepässen; beide Formen dokumentiert statt stillschweigend gewählt. |
| Ehename / Namensführung falsch gedeutet | Die Namensführung nach der Ehe hat rechtliche Wirkung – ein Fehler verändert den Status. | Namensführung wird sinnwahrend übertragen und, wo nötig, mit Übersetzervermerk erläutert. |
| Randvermerke (z. B. Scheidung) übersehen | Spätere Vermerke ändern den Personenstand; fehlen sie, ist die Urkunde unvollständig. | Alle Randvermerke werden positionsgetreu und datiert mitübersetzt. |
| Fremde Rechtsbegriffe „eingedeutscht“ | „common-law marriage“ oder fremde Güterstände mit dem nächstbesten deutschen Wort zu ersetzen, verfälscht den Rechtsstatus. | Der Rechtsbegriff wird sinnwahrend übertragen und erläutert, ohne ein deutsches Rechtsinstitut vorzutäuschen. |
| Register- & Beurkundungsnummern fehlen | Ohne Kennnummern lässt sich die Übersetzung der Quellurkunde nicht zuordnen. | Alle Register-, Urkunden- und Beurkundungszeichen werden vollständig übernommen. |
| Internationale Urkunde übersehen | Eine mehrsprachige CIEC-Heiratsurkunde macht die Übersetzung oft überflüssig. | Wir prüfen zuerst, ob eine mehrsprachige Urkunde vorliegt, und übersetzen nur bei echtem Bedarf. |