Häufige Fragen
Beglaubigte Übersetzung für die Einbürgerung – häufige Fragen.
Welche Dokumente muss ich für die Einbürgerung übersetzen lassen?
Beglaubigt übersetzt werden müssen alle fremdsprachigen Urkunden, die die Einbürgerungsbehörde verlangt – in der Regel die Geburtsurkunde, bei Verheirateten die Heiratsurkunde, bei Vorehen die Scheidungsurkunde sowie ein ausländisches Führungszeugnis und der Reisepass. Deutsche Dokumente, das B1-Zertifikat und der bestandene Einbürgerungstest brauchen keine Übersetzung.
Muss das B1-Zertifikat oder der Einbürgerungstest übersetzt werden?
Nein. Sprachnachweis (B1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen) und das Zertifikat über den bestandenen Einbürgerungstest werden in Deutschland auf Deutsch ausgestellt und daher nicht übersetzt. Übersetzt werden nur fremdsprachige Herkunftsdokumente.
Wie alt darf das Führungszeugnis sein?
Das deutsche Führungszeugnis soll bei Antragstellung meist nicht älter als drei Monate sein; ein ausländisches Führungszeugnis aus dem Herkunftsland wird beglaubigt übersetzt und – je nach Land – mit Apostille oder Legalisation vorgelegt. Die genaue Frist nennt Ihre Einbürgerungsbehörde.
Brauchen ausländische Urkunden zusätzlich eine Apostille?
Häufig ja. Für viele Herkunftsländer verlangt die Behörde die Apostille oder Legalisation des Originals – ausgestellt von der zuständigen Stelle im Ausstellungsland, nicht vom Übersetzungsbüro. Der FÜD stellt keine Apostille aus, übersetzt aber Urkunde und Apostille gemeinsam beglaubigt. Innerhalb der EU entfällt sie für viele Personenstandsurkunden nach der Verordnung (EU) 2016/1191.
Muss der Übersetzer in Deutschland vereidigt sein?
Für die Vorlage bei einer deutschen Einbürgerungsbehörde erwarten die Stellen in der Regel eine bestätigte Übersetzung durch einen in Deutschland gerichtlich vereidigten Übersetzer. Er bestätigt Richtigkeit und Vollständigkeit mit Stempel und Vermerk; eine solche Übersetzung gilt bundesweit mit bestätigter Richtigkeit und Vollständigkeit.
Was kostet die beglaubigte Übersetzung fürs Einbürgerungspaket?
Standard-Personenstandsurkunden rechnen wir meist als Pauschale je Urkunde ab, umfangreiche Dokumente nach Normzeile ab 0,89 €. Weil bei der Einbürgerung mehrere Urkunden zusammenkommen, kalkulieren wir das Set und gewähren einen Mengenvorteil – der verbindliche Festpreis steht nach kurzer Sichtung.