Häufige Fragen
Beglaubigte Übersetzung für Familiennachzug & Visum – häufige Fragen.
Welche Dokumente muss ich für den Ehegattennachzug übersetzen lassen?
In der Regel die Heiratsurkunde, bei Kindern die Geburtsurkunde, bei Vorehen die Scheidungsurkunde und häufig ein Ledigkeits- bzw. Ehefähigkeitszeugnis – jeweils beglaubigt übersetzt und, je nach Land, mit Apostille oder Legalisation. Den A1-Sprachnachweis (deutsch ausgestellt) müssen Sie nicht übersetzen lassen.
Brauche ich für den Ehegattennachzug einen A1-Deutschnachweis?
Für den Ehegattennachzug verlangt § 30 Abs. 1 AufenthG grundsätzlich, dass sich der nachziehende Ehegatte zumindest auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen kann (Niveau A1). Anerkannt sind Zertifikate von Goethe-Institut, telc, ÖSD und TestDaF. Das Gesetz nennt Ausnahmen – etwa bei Krankheit oder Behinderung, geringem Integrationsbedarf oder wenn der Ehegatte eine Blaue Karte EU besitzt.
Muss die Übersetzung für die deutsche Auslandsvertretung beglaubigt sein?
Ja. Die Botschaften und Konsulate verlangen für fremdsprachige Urkunden eine beglaubigte Übersetzung; für die spätere Vorlage in Deutschland ist eine bestätigte Übersetzung durch einen in Deutschland vereidigten Übersetzer der sichere Weg (§ 142 Abs. 3 ZPO). Die Echtheit der Urkunde selbst weist die Apostille oder Legalisation nach – die stellt nicht das Übersetzungsbüro aus.
Bis zu welchem Alter ist der Kindernachzug möglich?
§ 32 AufenthG erlaubt den Nachzug des minderjährigen ledigen Kindes; ab Vollendung des 16. Lebensjahres gelten zusätzliche Voraussetzungen (etwa deutsche Sprachkenntnisse oder eine positive Integrationsprognose), sofern das Kind nicht gemeinsam mit den Eltern einreist. Für die Geburtsurkunde und den Sorgerechtsnachweis ist meist eine beglaubigte Übersetzung nötig.
Wie lange dauert das Visumverfahren?
Die deutsche Auslandsvertretung nennt als Richtwert eine Bearbeitungszeit von mindestens sechs Wochen ab Vorlage vollständiger Unterlagen; im Einzelfall dauert es länger, weil die Ausländerbehörde in Deutschland beteiligt wird. Vollständige und korrekt übersetzte Urkunden vermeiden Nachforderungen, die den Termin verzögern.
Was kostet die beglaubigte Übersetzung fürs Visumpaket?
Standardurkunden rechnen wir als Pauschale je Urkunde ab, umfangreiche Dokumente nach Normzeile ab 0,89 €. Da beim Familiennachzug meist mehrere Urkunden zusammenkommen, kalkulieren wir das Set mit Mengenvorteil; der verbindliche Festpreis steht nach kurzer Sichtung.