Beglaubigte Übersetzung für Familiennachzug & Visum – Heirats- und Geburtsurkunden übersetzen durch Übersetzer für Deutsch, Englisch und 75 weitere Sprachen

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Beglaubigte Übersetzung für Familiennachzug & Visum.

Wenn Sie Ihren Ehepartner oder Ihre Kinder nach Deutschland nachholen, verlangen die deutsche Auslandsvertretung und die Ausländerbehörde Heiratsurkunde, Geburtsurkunde und Ledigkeitsnachweis in beglaubigter Übersetzung. Ein vom Landgericht vereidigter Übersetzer erstellt die Fassung mit Bestätigungsvermerk und normgerechter Namensübertragung, damit die Namen in Visumantrag und Familiennachzug überall identisch stehen. Schon eine abweichende Schreibweise kann den Visumtermin kosten. Ab 59 € inkl. Beglaubigung und Versand.

  • Gerichtlich beeidigtmit Bestätigungsvermerk
  • Bundesweit gültigBehörden & Gerichte
  • Ehe-, Geburts-, Einkommensnachweisekomplettes Set
  • 4,6 · Trustpilot

Vereidigte Übersetzer · Namen nach ISO 9 · §§ 27–36 AufenthG · Set-Preis fürs Visumpaket · Antwort an Werktagen binnen 60 Minuten

DIN EN ISO 17100zertifiziert · Reg.-Nr. 7U517
über 70 Sprachenmuttersprachliche Fachübersetzer
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Vereidigte ÜbersetzerBestätigungsvermerk, bundesweit gültig

Kurz & klar

Welche Übersetzungen verlangt der Familiennachzug?

Ehegatten- und Kindernachzug verlangen beglaubigte Übersetzungen der zentralen Personenstandsurkunden – vor allem der Heiratsurkunde, der Geburtsurkunde der Kinder und, je nach Fall, eines Ledigkeits- bzw. Ehefähigkeitszeugnisses. Beim Ehegattennachzug kommt in der Regel ein A1-Deutschnachweis hinzu (§ 30 AufenthG).

Das Visum beantragen Sie bei der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft/Konsulat); die rechtliche Grundlage bilden die §§ 27–36 AufenthG. Welche Urkunden genau gefordert sind, legt die Checkliste Ihrer zuständigen Auslandsvertretung fest – wir übersetzen genau dieses Set.

Verfahren & Fristen

Familiennachzug & Visum Schritt für Schritt.

Der Familiennachzug schützt Ehe und Familie nach Artikel 6 Grundgesetz (§ 27 AufenthG). Für welche Angehörigen er gilt und welche Voraussetzungen bestehen, regeln die §§ 28–36 AufenthG – der Ehegattennachzug in § 30, der Kindernachzug in § 32.

01

Anspruch klären

Ehegattennachzug (§ 30): beide Ehegatten volljährig, in der Regel A1-Deutsch des Nachziehenden. Kindernachzug (§ 32): minderjähriges lediges Kind, ab 16 mit Zusatzvoraussetzungen. Sonstige Angehörige nur im Härtefall (§ 36).

02

Sprachnachweis A1

Der Ehegatte weist einfache Deutschkenntnisse mit einem anerkannten A1-Zertifikat (Goethe, telc, ÖSD, TestDaF) nach. Das Zertifikat ist deutsch und wird nicht übersetzt; das Gesetz kennt Ausnahmen von der Sprachpflicht.

03

Urkunden & Übersetzung

Jetzt werden Heirats-, Geburts- und ggf. Ledigkeits-/Scheidungsurkunde gebraucht – beglaubigt übersetzt und, je nach Herkunftsland, mit Apostille oder Legalisation der Auslandsvertretung.

04

Visumantrag im Ausland

Der Antrag auf ein nationales Visum (Kategorie D) läuft über die deutsche Auslandsvertretung. Sie prüft die Unterlagen und beteiligt in der Regel die Ausländerbehörde am künftigen Wohnort.

05

Bearbeitung & Einreise

Als Richtwert gelten mindestens sechs Wochen ab vollständigen Unterlagen. Nach Erteilung reist der Angehörige mit dem Visum ein.

06

Aufenthaltserlaubnis in Deutschland

Nach der Einreise wird die Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde beantragt. Vollständige, korrekt übersetzte Urkunden verhindern Nachforderungen an dieser Stelle.

Welche Dokumente?

Welche Dokumente Sie für Familiennachzug & Visum übersetzen lassen müssen.

Diese Checkliste ist der Kern des Visumpakets. Jede Zeile führt zum passenden Ratgeber – mit Details zu Apostille, Namensübertragung und Gültigkeitsfristen. Grundsatz: fremdsprachige Urkunden werden beglaubigt übersetzt, deutsche Nachweise wie das A1-Zertifikat nicht.

Dokumente und die passenden Übersetzungs-Ratgeber
Dokument (Ratgeber)Wofür im VerfahrenHinweis
HeiratsurkundeNachweis der Ehe – Grundlage des Ehegattennachzugs (§ 30 AufenthG)je nach Land mit Apostille/Legalisation
GeburtsurkundeKindernachzug (§ 32) und Abstammungs-/VerwandtschaftsnachweisNamen zur Passschreibweise abgleichen
Ledigkeits-/EhefähigkeitszeugnisNachweis, dass kein Ehehindernis besteht (bei noch nicht erfolgter Ehe)§ 1309 BGB; Gültigkeit meist 6 Monate
Scheidungsurkunde / -urteilBeleg beendeter Vorehen beider Ehegattenausländische Scheidungen ggf. anzuerkennen
Reisepass / PersonalausweisIdentität und maßgebliche NamensschreibweiseReferenz für die Umschrift des Namens
Meldebescheinigung / WohnraumnachweisNachweis von ausreichendem Wohnraum und Wohnsitz des Stammberechtigtenfremdsprachige Nachweise übersetzen

Zuerst die Checkliste der Auslandsvertretung

Jede Botschaft führt ein eigenes Merkblatt mit den geforderten Unterlagen und der Zahl der Kopien. Holen Sie es zuerst ein – so übersetzen wir passgenau, in der richtigen Sprachrichtung und ohne überflüssige Dokumente.

Apostille & Beglaubigung

Wann die Botschaft eine Apostille verlangt – und wer sie erteilt.

Viele Auslandsvertretungen verlangen die Apostille oder Legalisation der ausländischen Urkunde zusätzlich zur beglaubigten Übersetzung – sie bestätigt die Echtheit von Heirats-, Geburts- oder Scheidungsurkunde.

Wichtig: Der FÜD stellt keine Apostille aus. Für ausländische Urkunden erteilt sie die zuständige Stelle im Ausstellungsland. Bei deutschen Urkunden, die im Ausland verwendet werden, ist – anders als bei Gerichtsurkunden (Landgerichtspräsident) – für Personenstandsurkunden die Landesstelle zuständig (je nach Bundesland Bezirksregierung, Regierungspräsidium oder Landesamt, in Berlin das LABO). Wir übersetzen Urkunde und Apostille anschließend gemeinsam beglaubigt.

Eine fehlende Apostille stoppt das Visum – nicht die Übersetzung.

Deshalb klären wir vorab, welche Stelle im Ausstellungsland die Echtheit bestätigt, und stimmen die Übersetzung darauf ab.

Praxisfälle

Drei typische Wege des Familiennachzugs.

Verwandtschaftsverhältnis und Herkunftsland entscheiden über Urkundenset, Sprachnachweis und Apostillebedarf.

Ehegattennachzug

Ehe im Ausland geschlossen

Ausgangslage
Ein in Deutschland lebender Ehepartner möchte die im Ausland angetraute Frau nachziehen.
Ablauf
Beglaubigte Übersetzung der Heiratsurkunde (mit Apostille), A1-Nachweis der Ehefrau; Namen zur Passschreibweise abgeglichen.
Ergebnis
Ein vollständiges Visumpaket für die Auslandsvertretung – ohne Nachforderung.

Kindernachzug

Kinder folgen den Eltern

Ausgangslage
Zwei minderjährige Kinder sollen zu den bereits in Deutschland lebenden Eltern nachziehen.
Ablauf
Geburtsurkunden und Sorgerechtsnachweis werden beglaubigt übersetzt; Verwandtschaft wird lückenlos belegt.
Ergebnis
Klarer Abstammungsnachweis nach § 32 AufenthG für Botschaft und Ausländerbehörde.

Vorehe

Geschieden und neu verheiratet

Ausgangslage
Ein Ehegatte war zuvor verheiratet; die Botschaft verlangt den Nachweis der beendeten Vorehe.
Ablauf
Scheidungsurkunde und – falls noch nicht geheiratet – Ehefähigkeitszeugnis werden übersetzt und apostilliert.
Ergebnis
Der Familienstand ist eindeutig belegt; das Ehehindernis ist ausgeräumt.

Fachmehrwert

Fehler, die das Visumpaket ausbremsen.

Visumanträge scheitern selten am Fließtext, sondern an einer fehlenden Apostille, einem abweichenden Namen oder einer abgelaufenen Bescheinigung. Die häufigsten Rückläufer – und wie ein vereidigter Übersetzer sie vermeidet.

Fallstricke und ihre fachliche Lösung
FallstrickWarum das kritisch istWie der FÜD es löst
Apostille fehlt oder falsche StelleOhne Echtheitsnachweis akzeptiert die Botschaft die Urkunde nicht – der Termin platzt.Wir prüfen vorab den Apostillebedarf des Ausstellungslands und übersetzen Urkunde und Apostille gemeinsam.
Name in Urkunde ≠ ReisepassWeicht die Umschrift vom Pass ab, zweifelt die Auslandsvertretung die Identität an.Transliteration nach ISO, Abgleich mit dem Pass, Abweichungen im Bestätigungsvermerk erklärt.
Ledigkeitszeugnis abgelaufenEin Ehefähigkeits-/Ledigkeitszeugnis ist meist nur rund sechs Monate gültig.Wir weisen auf die Gültigkeitsfrist hin und übersetzen zeitnah zur Vorlage.
A1-Nachweis von nicht anerkannter StelleNur Zertifikate anerkannter Anbieter (Goethe, telc, ÖSD, TestDaF) werden akzeptiert.Wir weisen auf die anerkannten Prüfstellen hin; das Zertifikat selbst bleibt unübersetzt.
Unvollständige ÜbersetzungFehlen Siegel, Stempel und Randvermerke, ist die Übersetzung nicht beglaubigungsfähig.Siegel, Stempel und Vermerke werden beschrieben und übersetzt; Unleserliches wird kenntlich gemacht.

So läuft es ab

Vom Scan zum vollständigen Visumpaket.

Sie laden gut lesbare Scans der Urkunden hoch und nennen die Passschreibweise der Namen sowie die Sprachrichtung ins Zielland. Wir sichten das Set, gleichen die Namen ab und nennen einen verbindlichen Festpreis. Nach Freigabe übersetzt ein vereidigter Übersetzer form- und layoutgetreu.

Sie erhalten die Übersetzungen vorab als PDF und anschließend die beglaubigten Originale per Post. Auf Wunsch stimmen wir Sprachrichtung und Apostillebedarf vorab auf das Merkblatt Ihrer Auslandsvertretung ab.

Angebot & Preis

Individuell kalkuliert, verbindlich zugesagt.

Für Familiennachzug und Visum kommen meist mehrere Urkunden zusammen. Standardurkunden rechnen wir als Pauschale je Urkunde ab, umfangreiche Dokumente nach Normzeile – als Set kalkuliert mit Mengenvorteil.

Verbindlicher Festpreis
Pauschale je UrkundeSet-Preis fürs Visumpaket · umfangreiche Dokumente ab 0,89 € / Normzeile
alles inklusive · Versand enthalten
Beglaubigte Übersetzung durch vereidigten Übersetzerenthalten
Bestätigungsvermerk, Stempel & Unterschriftenthalten
PDF-Vorabversand zur Kontrolleenthalten
Postversand der beglaubigten Originaleenthalten
Set-Rabatt bei mehreren Urkundenmöglich

Standard-Urkunden zum Pauschal-Festpreis, umfangreiche Dokumente ab 0,89 €/Normzeile; den genauen Betrag nennen wir nach kurzer Sichtung. Wie sich der Preis zusammensetzt →

Angebot anfordern

Häufige Fragen

Beglaubigte Übersetzung für Familiennachzug & Visum – häufige Fragen.

Welche Dokumente muss ich für den Ehegattennachzug übersetzen lassen?

In der Regel die Heiratsurkunde, bei Kindern die Geburtsurkunde, bei Vorehen die Scheidungsurkunde und häufig ein Ledigkeits- bzw. Ehefähigkeitszeugnis – jeweils beglaubigt übersetzt und, je nach Land, mit Apostille oder Legalisation. Den A1-Sprachnachweis (deutsch ausgestellt) müssen Sie nicht übersetzen lassen.

Brauche ich für den Ehegattennachzug einen A1-Deutschnachweis?

Für den Ehegattennachzug verlangt § 30 Abs. 1 AufenthG grundsätzlich, dass sich der nachziehende Ehegatte zumindest auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen kann (Niveau A1). Anerkannt sind Zertifikate von Goethe-Institut, telc, ÖSD und TestDaF. Das Gesetz nennt Ausnahmen – etwa bei Krankheit oder Behinderung, geringem Integrationsbedarf oder wenn der Ehegatte eine Blaue Karte EU besitzt.

Muss die Übersetzung für die deutsche Auslandsvertretung beglaubigt sein?

Ja. Die Botschaften und Konsulate verlangen für fremdsprachige Urkunden eine beglaubigte Übersetzung; für die spätere Vorlage in Deutschland ist eine bestätigte Übersetzung durch einen in Deutschland vereidigten Übersetzer der sichere Weg (§ 142 Abs. 3 ZPO). Die Echtheit der Urkunde selbst weist die Apostille oder Legalisation nach – die stellt nicht das Übersetzungsbüro aus.

Bis zu welchem Alter ist der Kindernachzug möglich?

§ 32 AufenthG erlaubt den Nachzug des minderjährigen ledigen Kindes; ab Vollendung des 16. Lebensjahres gelten zusätzliche Voraussetzungen (etwa deutsche Sprachkenntnisse oder eine positive Integrationsprognose), sofern das Kind nicht gemeinsam mit den Eltern einreist. Für die Geburtsurkunde und den Sorgerechtsnachweis ist meist eine beglaubigte Übersetzung nötig.

Wie lange dauert das Visumverfahren?

Die deutsche Auslandsvertretung nennt als Richtwert eine Bearbeitungszeit von mindestens sechs Wochen ab Vorlage vollständiger Unterlagen; im Einzelfall dauert es länger, weil die Ausländerbehörde in Deutschland beteiligt wird. Vollständige und korrekt übersetzte Urkunden vermeiden Nachforderungen, die den Termin verzögern.

Was kostet die beglaubigte Übersetzung fürs Visumpaket?

Standardurkunden rechnen wir als Pauschale je Urkunde ab, umfangreiche Dokumente nach Normzeile ab 0,89 €. Da beim Familiennachzug meist mehrere Urkunden zusammenkommen, kalkulieren wir das Set mit Mengenvorteil; der verbindliche Festpreis steht nach kurzer Sichtung.
Die Botschaft hat unser Ehegattenvisum ohne Nachforderung bearbeitet – Heiratsurkunde mit Apostille und die Übersetzung passten exakt zusammen. Genau daran war es beim ersten Versuch gescheitert.
★★★★★

A. Nawaz · Ehegattennachzug, Frankfurt

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