Chemie- & Pharmaübersetzungen – Übersetzung für Pharmazeutik Pharmazie und Chemie-Texte durch Übersetzer für Deutsch, Englisch und 75 weitere Sprachen

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Chemie- & Pharmaübersetzungen.

Chemie- und Pharmaübersetzungen erstellen Fachübersetzer für Sicherheitsdatenblätter, GHS/CLP-Kennzeichnung, Analysezertifikate und Zulassungsdokumente – terminologisch exakt und normkonform. Sicherheitsdatenblatt und Etikett müssen nach der CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 in der Amtssprache jedes Abgabelands vorliegen; wir liefern rechtssicher und vertraulich. Fachtext ab 0,89 €/Normzeile, Festpreis vorab.

  • REACH/CLPSicherheitsdatenblätter
  • GHS H-/P-Sätzeim Verordnungswortlaut
  • Terminologie-Datenbankkonsistent
  • 4,6 · Trustpilot

Fachübersetzer für Chemie und Pharma · Sicherheitsdatenblätter nach GHS/CLP · Stoff- und Gefahrenterminologie exakt · in den Amtssprachen der Zielmärkte

DIN EN ISO 17100zertifiziert · Reg.-Nr. 7U517
über 70 Sprachenmuttersprachliche Fachübersetzer
Preis vorabtransparent kalkuliert
VertraulichDSGVO-konform · NDA möglich

Kurz & klar

In Chemie und Pharma ist Terminologie Sicherheit.

Ein falsch übersetzter H- oder P-Satz, eine ungenaue Gefahrenkennzeichnung – und aus einer Formalie wird ein Sicherheitsrisiko. Chemie- und Pharmatexte verlangen exakte, standardisierte Terminologie. Deshalb übersetzen beim FÜD Fachübersetzer für Chemie und Pharmazie, die Fachinhalt und Regelwerk kennen.

Wir übertragen Sicherheitsdatenblätter nach GHS/CLP mit korrekten H-/P-Sätzen, sichern Terminologie über Glossare und behandeln Rezepturen und Studien vertraulich. Als Nachbardisziplin unserer medizinischen Übersetzung und technischen Übersetzung deckt dieser Bereich Life Sciences und Verfahrenstechnik gleichermaßen ab.

Dokumenttypen

Was wir für Chemie & Pharma übersetzen.

Sicherheit

  • Sicherheitsdatenblätter (SDB)
  • GHS/CLP-Kennzeichnung
  • H- & P-Sätze

Qualität & Analyse

  • Analysezertifikate (CoA)
  • Prüf- & Herstellprotokolle
  • SOPs

Zulassung

  • Zulassungsdossiers
  • Fachinformationen
  • Studienunterlagen

Markt

  • Produktkataloge
  • Datenblätter
  • Websites

Entscheidungshilfe

Welche Sprachregel für Ihr Dokument gilt.

In Chemie und Pharma bestimmt nicht der Text, sondern das Regelwerk die Übersetzung. Vier häufige Fälle – und woran wir uns dabei halten.

Wenn: Sicherheitsdatenblatt

Dann Landessprache jedes Abgabestaats, fester Aufbau in 16 Abschnitten, H- und P-Sätze wortgleich – nach REACH (Art. 31, Anhang II) und CLP.

Wenn: Kennzeichnung & Etikett

Dann Signalwort (Gefahr oder Achtung), Piktogramme und H-/P-Sätze in der Landessprache – standardisiert nach CLP (VO (EG) 1272/2008).

Wenn: Packungsbeilage & Fachinformation

Dann nach den QRD-Vorlagen der EMA und § 11 AMG – Wortlaut und Gliederung sind vorgegeben, nicht frei formulierbar.

Wenn: Studien- & Prüfdokumente

Dann Fachübersetzung nach GCP/GLP; unveröffentlichte Daten behandeln wir streng vertraulich, auf Wunsch per NDA.

Ein H-Satz falsch – und die Kennzeichnung stimmt nicht mehr.

Deshalb: Fachübersetzer für Chemie/Pharma, GHS/CLP-Terminologie und Vertraulichkeit.

Regulatorik & Vertraulichkeit

Normgerecht, konsistent, diskret.

Chemie- und Pharmatexte bewegen sich in einem dichten Regelwerk – von der REACH-getriebenen Kennzeichnung über GHS/CLP bis zu Zulassungsanforderungen. Wir übersetzen Sicherheitsdatenblätter, Zertifikate und Dossiers in die geforderten Sprachen der Zielmärkte und halten Fachterminologie über anerkannte Referenzen und Ihre Glossare konstant.

Rezepturen, Wirkstoffe und Studiendaten behandeln wir streng vertraulich – zweckgebunden nach DSGVO, auf Wunsch mit NDA und ohne maschinelle Übersetzung und KI. Für Arzneimittel und Medizinprodukte greifen wir zusätzlich auf die Terminologie unserer medizinischen Übersetzung zu.

Fachperspektive

Warum Chemie und Pharma keine „normale" Übersetzung sind.

FÜD-Fachbereich Chemie, Pharmazie & ToxikologieFachlich geprüft · laufend aktualisiert

Die chemische Industrie zählt zu den forschungsintensivsten Branchen – vom Kunststoff über Düngemittel, Pflanzenschutz und Industrieklebstoffe bis zu Kosmetika, Lacken, Farben und Arzneimitteln. Nur rund 15 Prozent der Produktion gehen direkt an Verbraucher; der Großteil läuft als Vorprodukt zwischen Unternehmen über Grenzen – jede Lieferung mit eigener Dokumentationspflicht.

Deshalb koppelt der FÜD den Fachbereich Chemie eng an die medizinische Übersetzung: Ein Stoff ist Rohstoff, Wirkstoff und Gefahrgut zugleich. In diesen Texten steht nicht der schöne Satz im Vordergrund, sondern die eindeutige Benennung – ein H-Satz, eine CAS-Nummer, ein INN-Wirkstoffname. Wird daran frei formuliert, wird aus einer Übersetzung ein Haftungs- und Zulassungsrisiko.

Unsere Fachübersetzer arbeiten normgebunden: Sicherheitsdatenblätter nach REACH und CLP, Produktinformationen nach den QRD-Vorlagen der EMA, Analytik nach den Konventionen des Zielmarkts. Angrenzend übersetzen wir Medizinprodukte-Unterlagen, technische Gebrauchsanweisungen und Dokumente aus der Agrarchemie.

Fallstricke

Acht Stellen, an denen freie Übersetzung teuer wird.

In Chemie und Pharma gibt oft nicht der Übersetzer die Formulierung vor, sondern eine EU-Verordnung, ein Register oder eine Vorlage. Diese acht Details entscheiden über Rechtssicherheit – und werden bei nicht-fachlicher Übersetzung regelmäßig übersehen.

Typische Fehlerquellen bei Chemie- und Pharmaübersetzungen und die FÜD-Regel dagegen
FehlerquelleWas bei freier Übersetzung passiertFÜD-Regel
Sicherheitsdatenblatt (SDB/SDS)Abschnitte umgestellt oder gekürzt – das SDB ist nicht mehr REACH-konform, das Inverkehrbringen wird angreifbar.Fester Aufbau in 16 Abschnitten nach REACH Anhang II (Art. 31); Landessprache jedes Abgabestaats.
H- und P-SätzeGefahren- und Sicherheitshinweise werden sinngemäß umschrieben – und verlieren ihre rechtliche Gültigkeit.H-/P-Sätze im amtlichen Wortlaut aus CLP (VO (EG) 1272/2008) – nie frei übersetzt.
Gefahren- vs. Sicherheitshinweise & Signalwort„Gefahr" und „Achtung" vertauscht oder H- mit P-Sätzen vermischt – die Gefahrenkommunikation kippt.Signalwort, H-Sätze (Hazard) und P-Sätze (Precautionary) sauber getrennt und standardisiert.
INN-WirkstoffnamenMarkenname statt Wirkstoff oder falsch transkribiert – die Substanz ist nicht mehr eindeutig identifizierbar.INN nach WHO unverändert; Sprachvarianten (z. B. -in/-ine) korrekt gesetzt.
CAS-/EG-NummernZiffern „mitübersetzt", umgestellt oder Trennzeichen geändert – der Stoff ist in keinem Register mehr auffindbar.CAS-, EG- (EINECS/ELINCS)- und Index-Nummern zeichengleich übernommen.
EMA-QRD-Templates (Fachinfo/Packungsbeilage)Frei formuliert statt Standardsätze – Einreichung verzögert sich oder wird zurückgewiesen.Wortlaut und Gliederung nach der QRD-Vorlage der EMA; Standardformulierungen übernommen.
Einheiten, Konzentrationen, DezimaltrennzeichenDeutsches Komma und englischer Punkt vertauscht (1,5 ↔ 1.5) – aus Dosierung wird Dosierungsfehler.Zielkonvention geprüft; mg/kg, %, ppm und Verdünnungen konsistent geführt.
IUPAC-NomenklaturTrivialname statt systematischem Namen, Lokanten oder Stereo­deskriptoren verrutscht – eine andere Substanz.Systematische IUPAC-Namen; Lokanten und (R/S, E/Z)-Deskriptoren erhalten.

Anwendungsfälle

Drei typische Aufträge – und was der FÜD liefert.

Fall 01

Sicherheitsdatenblatt für den EU-Import

Ein Importeur bringt ein Gemisch in mehreren EU-Staaten in Verkehr und braucht das SDB in jeder Amtssprache der Abgabestaaten.

Wir übersetzen die 16 Abschnitte nach REACH strukturtreu, setzen H-/P-Sätze im CLP-Wortlaut und halten CAS-/EG-Nummern zeichengleich.

Ergebnis: normkonformes SDB je Zielmarkt – Terminologie über alle Sprachfassungen identisch.

Fall 02

Packungsbeilage & Fachinformation

Für eine Arzneimittelzulassung sind Packungsbeilage und Fachinformation (SmPC) in weiteren EU-Sprachen einzureichen.

Wir arbeiten nach der QRD-Vorlage der EMA, übernehmen Standardformulierungen und INN-Wirkstoffnamen und stimmen die Kennzeichnung ab.

Ergebnis: einreichungsfähige Produktinformation, konsistent mit Etikett und Vorversionen.

Fall 03

Analysenzertifikat (CoA)

Eine Charge geht in Export oder Audit – das Analysenzertifikat / CoA mit Spezifikationen und Methoden muss mit.

Wir übersetzen Prüfparameter, Methoden (z. B. HPLC) und Grenzwerte fachtreu und lassen Zahlen, Einheiten und Chargennummern unverändert.

Ergebnis: prüffähiges Zertifikat – Messwerte und Einheiten bleiben belastbar.

Angebot & Preis

Individuell kalkuliert, verbindlich zugesagt.

Der Preis richtet sich nach Umfang, Sprachrichtung, Terminologiebedarf und Frist. Nach Sichtung nennen wir einen verbindlichen Festpreis – bei laufendem Bedarf mit festen Konditionen.

Verbindlicher Festpreis
ab 0,89 €je Normzeile · Fachübersetzung
alles inklusive
Fachübersetzungenthalten
Terminologie & TMenthalten
Vier-Augen-Kontrolleenthalten
verbindlicher Festpreisenthalten

Zur Orientierung starten Übersetzungen ab 0,89 €/Normzeile; den genauen Betrag nennen wir nach kurzer Sichtung. Wie sich der Preis zusammensetzt →

Angebot anfordern

Häufige Fragen

Chemie & Pharma übersetzen – häufige Fragen.

Übersetzen Sie Sicherheitsdatenblätter nach GHS/CLP?

Ja. Wir übersetzen SDB mit korrekten H- und P-Sätzen und normgerechter Gefahrenkennzeichnung nach GHS/CLP – terminologisch exakt und in die geforderten Sprachen der Zielmärkte.

Wer übersetzt Chemie- und Pharmatexte?

Fachübersetzer mit chemischem bzw. pharmazeutischem Hintergrund, die Fachinhalt und Regelwerk kennen; auf Wunsch mit Vier-Augen-Kontrolle.

Bleiben Rezepturen und Studien vertraulich?

Ja. Sensible Daten werden zweckgebunden nach DSGVO verarbeitet; auf Wunsch mit NDA und ohne maschinelle Übersetzung und KI.

Sichern Sie einheitliche Fachterminologie?

Ja. Über Glossare und Translation Memories bleiben Fachbegriffe über Datenblätter, Chargen und Produktlinien konsistent.

Übersetzen Sie auch Zulassungsdokumente?

Ja. Zulassungsdossiers, Fachinformationen und Studienunterlagen übersetzen wir fachlich korrekt; für Medizinprodukte und Arzneimittel siehe auch unsere Medizin-Seite.

Übersetzen Sie H- und P-Sätze frei oder im amtlichen Wortlaut?

Im amtlichen Wortlaut. Gefahrenhinweise (H-Sätze) und Sicherheitshinweise (P-Sätze) sind in der CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 festgelegt und werden nicht frei übersetzt, sondern in der gültigen Sprachfassung übernommen.

Bleiben CAS-Nummern, EG-Nummern und INN-Wirkstoffnamen unverändert?

Ja. CAS-, EG- (EINECS/ELINCS) und Index-Nummern übernehmen wir zeichengleich; INN-Wirkstoffnamen folgen der WHO-Liste. So bleibt jeder Stoff in Registern eindeutig auffindbar.

Was kostet eine Chemie-/Pharmaübersetzung?

Der Preis richtet sich nach Umfang, Sprachrichtung und Terminologiebedarf. Nach Sichtung nennen wir einen verbindlichen Festpreis.

REACH & EMA-Sprachpflicht

Sicherheitsdatenblatt und Arzneimittelinfo folgen festen Sprachregeln.

Nach REACH (Artikel 31, Anhang II) muss das Sicherheitsdatenblatt in einer Amtssprache jedes Mitgliedstaats vorliegen, in dem der Stoff oder das Gemisch in Verkehr gebracht wird. Die GHS/CLP-Gefahren- und Sicherheitshinweise (H- und P-Sätze) sind dabei in der amtlich festgelegten Wortlautfassung zu verwenden – nicht frei zu übersetzen.

Für zentral zugelassene Arzneimittel geben die QRD-Vorlagen der EMA Fachinformation, Packungsbeilage und Kennzeichnung in allen EU-Sprachen vor. Wir arbeiten mit diesen Referenzvorgaben und stimmen die Terminologie mit angrenzenden Medizinprodukte-Unterlagen, Gebrauchsanweisungen und der medizinischen Fachübersetzung ab.

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