| Patronym als Familienname behandelt | „Jónsdóttir“/„Jónsson“ ist kein Nachname, sondern „Tochter/Sohn des Jón“. Geschwister tragen dadurch verschiedene Endungen, und Kinder teilen den „Nachnamen“ ihrer Eltern nicht. Wer das Patronym als Familiennamen führt, erzeugt eine Familie, die im Register nicht zusammengehört – ein häufiger Rückfragegrund beim Standesamt. | Das Patronym wird als Patronym übertragen und den Namensbestandteilen zugeordnet, mit Anmerkung zur Bildung. So kann die deutsche Stelle die Zuordnung nachvollziehen, statt sie zu erraten. |
| Sonderbuchstaben þ · ð · æ ersetzt | þ (thorn) und ð (eth) sind eigene Buchstaben, nicht „th“ oder „d“. Aus Þór wird sonst „Thor“, aus Guðrún „Gudrun“ – auf einer Urkunde ein anderer Name. | Alle Sonderzeichen werden Unicode-korrekt und buchstabengetreu gesetzt; Namen werden Zeichen für Zeichen gegen Pass und Original geprüft. |
| Deklinierter Eigenname als Grundform genommen | Isländisch dekliniert Namen über vier Kasus: im Text steht z. B. Guðrúnar (Genitiv) oder Jóni (Dativ). Wer die Kasusform als Namensform übernimmt, „verändert“ den Namen gegenüber dem Ausweis. | Wir rekonstruieren die Nominativ-Grundform und gleichen sie mit den Ausweisdokumenten ab, statt eine gebeugte Form zu übernehmen. |
| Kennitala als Geburtsdatum oder Steuernummer umgedeutet | Die Kennitala ist zehnstellig und beginnt mit dem Geburtsdatum in der Reihenfolge Tag-Monat-Jahr, endet aber mit Prüf- und Jahrhundertziffer – sie ist eine amtliche Kennnummer, kein Datum. Auch Gesellschaften tragen eine. In ein deutsches Feld „Geburtsdatum“ oder „Steuer-ID“ übertragen, entsteht eine Falschangabe im beglaubigten Text. | Die Kennitala wird als isländische Kennnummer bezeichnet und Ziffer für Ziffer unverändert wiedergegeben; das Geburtsdatum steht separat und ausgeschrieben daneben. |
| Neologismus wie internationales Lehnwort behandelt | Isländisch bildet Fachbegriffe eigenständig, statt sie zu entlehnen: tölva (Computer), sími (Telefon), þota (Düsenjet). Wer internationale Termini erwartet, sucht Wörter, die es im Isländischen nicht gibt – und erfindet sie notfalls. | Muttersprachler mit Fachgebiet arbeiten mit geprüfter isländischer Terminologie und legen sie im Translation Memory fest, damit Folgeaufträge dieselben Begriffe tragen. |
| Falsches vottorð beschafft | Þjóðskrá Íslands stellt getrennte Bescheinigungen aus – unter anderem zu Geburt, Familienstand, gesetzlichem Wohnsitz, Staatsangehörigkeit und Lebensnachweis. Wer pauschal „das isländische Dokument“ anfordert, hält am Ende oft eine Familienstandsbescheinigung in der Hand, wo das Amt die Trauungsurkunde erwartet – übersetzt, beglaubigt und unbrauchbar. | Wir klären vor der Übersetzung, welche Bescheinigung die Zielstelle nennt, und sagen es Ihnen, wenn das vorgelegte Dokument nicht dazu passt – bevor die Beglaubigung entsteht. |
| Apostille wie bei EU-Urkunden weggelassen | Wer die aus der EU gewohnte Praxis auf Island überträgt, verzichtet auf den Echtheitsnachweis – und legt der deutschen Stelle eine Urkunde vor, die sie nicht annehmen kann. Der Fehler entsteht vor der Übersetzung und wird durch sie nicht geheilt: Beglaubigt wird der Text, nicht die Urkunde. Warum die EU-Erleichterung bei Island nicht greift, steht mit Quellen weiter unten. | Wir prüfen vor der Übersetzung, ob Ihre Urkunde eine Apostille trägt oder braucht, benennen die zuständige isländische Stelle und übersetzen Urkunde und Apostille anschließend gemeinsam. |
| Genus & angehängter Artikel falsch geführt | Isländisch hat drei Genera und hängt den bestimmten Artikel an (bók → bókin). Falsche Genuszuordnung bricht die Kongruenz und macht Fachtexte fehlerhaft. | Muttersprachliche Übersetzer führen Genus und Kongruenz durchgängig korrekt – geprüft im Vier-Augen-Prinzip. |