| Rechtsform „übersetzt“ (Ltd → GmbH) | Eine maltesische Ltd oder p.l.c. entsteht nach dem maltesischen Companies Act und wird bei der Malta Business Registry geführt; Haftung, Organe und Registerrecht sind andere als bei GmbH oder AG. Wer die Rechtsform „übersetzt“, behauptet eine Gesellschaft, die es nicht gibt. | Rechtsform, Registernummer und Registerbezeichnung bleiben im Original stehen und werden erläutert (z. B. „Limited (maltesische Kapitalgesellschaft)“), statt durch ein deutsches Institut ersetzt zu werden. |
| Norm aus der englischen Gesetzesfassung zitiert | Maltesische Gesetze werden auf Maltesisch und Englisch erlassen. Widersprechen sich beide Fassungen, ist nach Artikel 74 der maltesischen Verfassung der maltesische Text maßgeblich. Eine Übersetzung, die nur die englische Parallelfassung wiedergibt, transportiert im Streitfall die falsche Aussage. | Bei Rechtszitaten arbeiten wir am maltesischen Wortlaut und weisen aus, wo die englische Fassung davon abweicht – die deutsche Übersetzung folgt der verbindlichen Textfassung. |
| Sonderbuchstaben ħ ġ ż ċ entpunktet | ħ, ġ, ż und ċ sind eigene Buchstaben mit eigenem Lautwert, nicht h, g, z, c mit Zierstrich. In einem Namen auf der Urkunde ist der Unterschied kein Schönheitsfehler: Ġużeppi und Guzeppi sind für das Standesamt zwei verschiedene Schreibweisen. | Alle Sonderbuchstaben werden Unicode-korrekt gesetzt, und jede Namensform wird gegen Reisepass, Ausweis und vorhandene deutsche Bescheide abgeglichen. |
| Digraph għ als g + h gelesen | għ ist ein einziger Buchstabe mit eigenem Platz im maltesischen Alphabet; gesprochen wird er meist nicht als eigener Laut, sondern dehnt den Nachbarvokal. In Familien- und Ortsnamen – Għajnsielem, Ħal Għaxaq – zerfällt er beim falschen Lesen in zwei Buchstaben, und die Angabe stimmt nicht mehr. | għ wird als Einheit behandelt: in der Schreibung, in der alphabetischen Einordnung und bei der Übertragung von Namen und Anschriften. |
| Definiter Artikel il- ohne Assimilation | Der Artikel il- gleicht sich vor den sogenannten Sonnenbuchstaben an: is-sena (das Jahr), ix-xemx (die Sonne), it-triq (die Straße). Unassimiliert ist der Text sofort als Nicht-Muttersprache erkennbar – in einer Anschrift schlicht falsch. | Artikel und Assimilation führt ein Muttersprachler automatisch richtig; in Adressfeldern und Behördenbezeichnungen wird die Form zusätzlich gegen die amtliche Schreibweise geprüft. |
| Gebrochener Plural nach fremdem Muster gebildet | Viele maltesische Plurale entstehen semitisch durch Vokalwechsel im Wortinnern: aus ktieb (Buch) wird kotba – nicht ein angehängtes „-s“ oder „-i“. Wer nach deutschem oder romanischem Muster pluralisiert, bildet ein Nichtwort. | Pluralformen werden nach maltesischer Morphologie gebildet – gebrochen oder regelmäßig, je nach Wort und Register. |
| Alphabetische Sortierung nach deutschem Schema | Das maltesische Alphabet hat eine eigene Reihenfolge, in der ċ, ġ, għ, ħ, ie und ż eigene Positionen belegen. Nach deutschem Schema einsortiert, stehen Namen in Registern, Anlagenverzeichnissen und Beteiligtenlisten an der falschen Stelle und sind dort nicht auffindbar. | Namenslisten, Register und Verzeichnisse werden in der maltesischen Alphabetordnung geführt, wenn das Zieldokument sie erwartet – andernfalls bewusst umsortiert und als umsortiert gekennzeichnet. |
| Identitätsnummer und Behördennamen „geglättet“ | Die maltesische Identitätsnummer endet auf einen Buchstaben, der zur Nummer gehört und nicht weggelassen werden darf. Ebenso sind Identità, Public Registry, Malta Business Registry oder Transport Malta Eigennamen von Stellen – eingedeutscht lassen sie sich später nicht mehr zuordnen. | Nummern und Aktenzeichen werden Zeichen für Zeichen übernommen; Behörden- und Gerichtsbezeichnungen bleiben im Original mit erklärendem Zusatz, damit jede Angabe rückprüfbar bleibt. |