Dolmetscher für Gericht, Behörde & Konferenz

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Dolmetscher für Gericht, Behörde & Konferenz.

Dolmetscher stellt der FÜD für Gericht, Behörde, Notar und Konferenz – allgemein beeidigte Gerichtsdolmetscher nach § 189 GVG ebenso wie Konsekutiv- und Simultandolmetschen, passend zu Anlass, Sprache und Fachgebiet. Vor Gericht und beim Notartermin ist ein beeidigter Dolmetscher vorgeschrieben; wir vermitteln den passenden Einsatz vertraulich und termingerecht. Honorar nach Einsatzdauer, Festpreis vorab.

  • Vor Ort & remoteTermin & Video
  • Beeidigtfür Gericht & Amt
  • Fachterminologievorbereitet
  • 4,6 · Trustpilot

Konsekutiv, simultan und Verhandlungsdolmetschen · für Gerichtstermin, Standesamt, Notartermin und Konferenz · Vor- und Nachbereitung mit Ihren Unterlagen · nach § 189 GVG beeidigte Dolmetscher

Beeidigte Dolmetscher§189 GVG · gerichtlich
über 70 Sprachenmuttersprachlich, fachkundig
Vor Ort & per Videobundesweit & remote
VertraulichDSGVO-konform · NDA möglich

Kurz & klar

Dolmetschen ist gesprochene Sprache – in Echtzeit.

Dolmetschen überträgt das gesprochene Wort, Übersetzen den geschriebenen Text. Wer einen Gerichtstermin, eine notarielle Beurkundung, einen Behördentermin oder eine Konferenz mehrsprachig führen muss, braucht einen Dolmetscher – für schriftliche Dokumente ist die beglaubigte Übersetzung der richtige Weg. Wir ordnen den passenden Einsatz zu, statt beides zu vermischen.

Beim FÜD dolmetschen je nach Anlass vereidigte Gerichtsdolmetscher, Behörden- und Konferenzdolmetscher – konsekutiv (nacheinander) oder simultan (zeitgleich). Wir wählen Sprache, Fachgebiet und Modus passend zum Termin und behandeln Inhalte vertraulich nach DSGVO. Verwandte schriftliche Rechtsdokumente übersetzen wir als Teil unserer juristischen Übersetzungen.

Einsatzarten

Wo wir dolmetschen.

Gericht & Recht

  • Gerichtsverhandlungen
  • Vernehmungen & Anhörungen
  • vereidigte Dolmetscher

Behörde & Notar

  • Standesamt & Eheschließung
  • notarielle Beurkundungen
  • Ämter & Ausländerbehörde

Wirtschaft

  • Verhandlungen & Meetings
  • Audits & Schulungen
  • Messen

Modus

  • Konsekutivdolmetschen
  • Simultandolmetschen
  • Verhandlungs-/Flüsterdolmetschen

Dolmetsch-Arten

Die Dolmetsch-Arten im Überblick.

Der passende Modus richtet sich nach Anlass, Teilnehmerzahl, Gesprächsdynamik und technischer Umgebung. Wir stimmen die Einsatzform auf den konkreten Termin ab.

Simultandolmetschen

Nahezu zeitgleich zum Sprecher, typischerweise bei Konferenzen und Veranstaltungen; Technik und Teamgröße richten sich nach Setting und Dauer.

Konsekutivdolmetschen

Abschnittsweise nach dem Sprecher und meist ohne feste Kabinentechnik – passend für Behörden-, Gerichts- und Notartermine sowie Verhandlungen.

Verhandlungsdolmetschen

Bilateral und abschnittsweise in beide Richtungen – für Geschäftsverhandlungen, Meetings, Audits und kleinere Gesprächsrunden.

Flüsterdolmetschen

Nahezu simultan und leise für eine kleine Zahl von Zuhörern; je nach Situation ohne Technik oder mit mobiler Flüsteranlage.

Gerichtsdolmetschen

Für Gerichtsverhandlungen und andere formelle Termine; je nach Verfahren mit allgemein beeidigtem Gerichtsdolmetscher.

Ferndolmetschen (Video/RSI)

Per Video zugeschaltet – für verteilte Teilnehmer oder Termine, bei denen eine sichere Remote-Lösung geeignet ist.

Gericht & Beeidigung

Allgemein beeidigte Gerichtsdolmetscher – was das bedeutet.

Für gerichtliche Dolmetscheinsätze gelten das Gerichtsdolmetschergesetz und § 189 GVG. Allgemein beeidigte Gerichtsdolmetscher leisten den Eid vorab. Nach § 189 Abs. 2 GVG genügt vor Gerichten des Bundes und der Länder die Berufung auf diesen Eid, wenn die Person für die betreffende Art der Übertragung allgemein beeidigt ist.

Für Ihren Termin wählen wir die Person nach Sprache, Einsatzart und fachlichem Kontext aus. Ob eine allgemeine Beeidigung erforderlich ist, richtet sich nach dem konkreten Verfahren und der zuständigen Stelle. Schriftliche Urkunden und Verträge sind davon zu trennen: Dafür ist eine Übersetzung, gegebenenfalls eine beglaubigte Übersetzung, erforderlich.

Gerichtsdolmetschergesetz (amtliche Fassung) · § 189 GVG

Konsekutiv, simultan oder per Video

Welcher Dolmetschmodus zu Ihrem Termin passt.

Der richtige Modus hängt von Anlass, Teilnehmerzahl und Ort ab. Diese Übersicht ordnet ein; die konkrete Empfehlung stimmen wir auf Ihren Termin ab.

ModusWie es abläuftTechnikPasst zu
Konsekutivnacheinander, in Abschnitten nach dem SprecherkeineBehörden- und Gerichtstermine, notarielle Beurkundungen, Verhandlungen – verlängert den Termin etwa auf das Doppelte
Simultannahezu zeitgleich zum SprecherKabine oder Flüsteranlage; meist zwei Dolmetscher im WechselKonferenzen und Veranstaltungen; die Konzentration lässt nach rund 30 Minuten nach
Verhandlungs-/Flüsterdolmetschenleise für ein bis zwei Personen, abschnittsweisekeine oder mobile Flüsteranlagekleine Meetings, Werksführungen, Gespräche am Rande
Ferndolmetschen (Video/RSI)zugeschaltet über eine Videoplattformstabile Verbindung, Plattform-Zugangverteilte Teilnehmer, kurzfristige oder internationale Termine

Für Gericht, Notar und viele Behörden stellen wir beeidigte Dolmetscher (§ 189 GVG). Die schriftlichen Pendants übernimmt unsere juristische Übersetzung.

Vor Gericht zählt jedes Wort – in Echtzeit.

Deshalb: vereidigte Dolmetscher, passender Modus und das richtige Fachgebiet zum Termin.

So bereiten wir den Einsatz vor

Gut gebrieft, sicher gedolmetscht.

Nennen Sie uns Anlass, Sprache, Ort, Datum und Dauer – wir wählen den nach Fachgebiet und Qualifikation passenden Dolmetscher und den richtigen Modus (konsekutiv, simultan, Verhandlung). Für Gericht, Notar und viele Behörden stellen wir vereidigte Dolmetscher.

Für einen sicheren Ablauf hilft ein kurzes Briefing mit Terminologie, Namen und Unterlagen; sensible Inhalte behandeln wir vertraulich nach DSGVO. Ist Simultantechnik nötig, klären wir das vorab. Verwandte schriftliche Dokumente – etwa Verträge oder Urkunden – übersetzen wir auf Wunsch passend dazu.

Fachwissen im Detail

Wo Dolmetschen scheitert – und wie wir es verhindern.

Beim Dolmetschen entscheidet nicht nur die Sprache, sondern der richtige Modus, die passende Qualifikation und eine saubere Vorbereitung. Diese acht Fallstricke lassen einen Termin scheitern oder unnötig teuer werden – ein erfahrener Dolmetscher und eine gute Disposition fangen sie ab. Der konkrete Umgang hängt immer von Anlass, Sprache und Ort ab.

Typische Fallstricke beim Dolmetschen und wie der FÜD sie löst
FallstrickWarum kritischWie der FÜD es löst
Falscher Modus gewähltSimultan ohne Kabine ist bei einer Gruppe technisch nicht möglich; Konsekutiv vor großem Publikum verdoppelt die Dauer. Der falsche Modus sprengt Zeitplan oder Budget.Wir wählen Konsekutiv, Simultan, Flüster- oder Verhandlungsdolmetschen vorab nach Anlass, Teilnehmerzahl und Ort – nicht erst am Termintag.
Gericht/Behörde ohne BeeidigungFür Gerichtsverhandlungen und viele Behördentermine verlangt das Verfahren einen allgemein beeidigten Dolmetscher (§ 189 GVG). Ein nicht beeidigter Sprachhelfer kann den Termin unbrauchbar machen.Für Gericht, Notar und Behörde stellen wir nach § 189 GVG beeidigte bzw. vereidigte Dolmetscher mit der passenden Sprachkombination.
Neutralität & Rolle verletztAngehörige oder Parteinahe fassen zusammen, glätten oder beraten mit. Das verfälscht die Aussage und macht ein Protokoll angreifbar.Ein unabhängiger Dolmetscher überträgt wörtlich und vollständig, ergreift keine Partei und gibt keine eigenen Erklärungen ab.
Kein Briefing, keine TerminologieFachbegriffe, Eigennamen, Aktenzeichen und Abkürzungen sind ohne Vorbereitung nicht sicher zu treffen – besonders bei Medizin, Technik und Recht.Wir bitten vorab um Glossar, Namen und Unterlagen und bereiten die Terminologie des Termins gezielt vor.
Ermüdung beim SimultandolmetschenDie Konzentration lässt beim Simultanmodus nach rund 30 Minuten nach; ein einzelner Dolmetscher über Stunden bedeutet steigende Fehlerquote.Ab etwa einer Stunde durchgehendem Simultaneinsatz arbeiten zwei Dolmetscher im rund 30-minütigen Wechsel.
Technik unterschätztOhne Kabine oder Personenführungsanlage ist kein sauberes Simultandolmetschen möglich; Ferndolmetschen (RSI) bricht ohne stabile Verbindung und guten Ton ab.Wir klären vorab, ob Kabine, mobile Personenführungsanlage oder RSI-Plattform nötig ist, und stimmen die Technik auf Ort und Teilnehmerzahl ab.
Dialekt & Register verfehltHochsprache statt Dialekt oder das falsche Register (Behörde vs. Alltag) führt zu Missverständnissen – etwa bei arabischen, kurdischen oder persischen Varianten.Wir ordnen den Dolmetscher nach Sprachvariante, Region und Anlass zu, damit Register und Dialekt zum Termin passen.
Vertraulichkeit ungeregeltBei Beurkundungen, Audits oder Verhandlungen werden sensible Inhalte gesprochen; ohne klare Regelung droht ein Geheimnis- oder Datenschutzbruch.Unsere Dolmetscher sind zur Verschwiegenheit verpflichtet; wir arbeiten DSGVO-konform und auf Wunsch mit gesonderter NDA.

Für den Termin stellen wir den beeidigten Dolmetscher; die schriftlichen Pendants – etwa die Urkunde für Standesamt oder Notar – fertigt ein vereidigter Übersetzer als beglaubigte Übersetzung, verwandte Rechtstexte unsere juristische Übersetzung.

Aus der Praxis

Drei Termine, drei Modi.

Wie ein Dolmetscheinsatz beim FÜD konkret abläuft – von der Anfrage über das Briefing bis zum Termin.

Fall 1

Fachkonferenz, simultan

Ausgangslage: Eine internationale Tagung mit rund 200 Gästen läuft in Deutsch und Englisch; die Vorträge sollen ohne Pausen für alle verständlich sein.

Ablauf: Zwei Simultandolmetscher je Sprachrichtung arbeiten in der Kabine im rund 30-minütigen Wechsel; für die Workshop-Räume stellen wir eine mobile Personenführungsanlage. Vorträge und Glossar sichten wir vorab.

Ergebnis: Die Konferenz läuft in Echtzeit zweisprachig, ohne Zeitverlust – Technik und Dolmetscherteam sind auf Raumgröße und Programm abgestimmt.

Fall 2

Gericht & Notar, beeidigt konsekutiv

Ausgangslage: Für eine Verhandlung am Amtsgericht und eine anschließende notarielle Beurkundung wird ein arabischsprachiger Dolmetscher benötigt.

Ablauf: Wir stellen einen nach § 189 GVG beeidigten Dolmetscher, der konsekutiv, wörtlich und neutral überträgt; Aktenzeichen, Namen und Fachbegriffe klären wir im Briefing vorab.

Ergebnis: Die Aussagen sind vollständig und protokollfest übertragen; die zugehörige Urkunde liegt als beglaubigte Übersetzung bei.

Fall 3

Geschäftsverhandlung, konsekutiv

Ausgangslage: Ein Einkaufsteam verhandelt mit einem chinesischen Lieferanten in kleiner Runde über Preise, Technik und Lieferbedingungen.

Ablauf: Ein Verhandlungsdolmetscher überträgt konsekutiv in beide Richtungen, kennt die Terminologie aus Einkauf und Technik und arbeitet auf Wunsch unter NDA.

Ergebnis: Beide Seiten verhandeln auf Augenhöhe; Zahlen, Fristen und Zusagen sind für alle klar – ohne Sprachbarriere am Tisch.

Angebot & Preis

Individuell kalkuliert, verbindlich zugesagt.

Dolmetscheinsätze kalkulieren wir nach Anlass, Sprache, Dauer, Ort und Modus. Nennen Sie uns den Termin – wir schlagen den passenden Dolmetscher und einen verbindlichen Preis vor.

Verbindliches Angebot
Individuellkalkuliert nach Anlass, Sprache & Dauer
alles inklusive
Passend gewählter Dolmetscherenthalten
Anlass- & fachgerechte Zuordnungenthalten
Vertraulichkeit nach DSGVOenthalten
Vorbereitung nach Briefingenthalten

Dolmetschen rechnen wir nach Aufwand ab, nicht nach Normzeile: je nach Einsatzdauer als Stunden-, Halbtags- oder Tagessatz, zuzüglich Anfahrt und – beim Simultandolmetschen – Technik und zweitem Dolmetscher. Den verbindlichen Festpreis nennen wir nach kurzer Sichtung Ihres Termins. Preise im Überblick →

Angebot anfordern

Häufige Fragen

Dolmetscher – häufige Fragen.

Was ist der Unterschied zwischen Dolmetschen und Übersetzen?

Dolmetschen überträgt gesprochene Sprache in Echtzeit (Termin, Verhandlung, Konferenz), Übersetzen den geschriebenen Text (Verträge, Urkunden). Für Dokumente ist die beglaubigte Übersetzung der richtige Weg, für Termine der Dolmetscher.

Brauche ich einen vereidigten Dolmetscher für Gericht oder Notar?

Für Gerichtsverhandlungen, notarielle Beurkundungen und viele Behördentermine ist ein vereidigter bzw. allgemein beeidigter Dolmetscher erforderlich. Wir stellen die passende Qualifikation für Ihren Termin.

Konsekutiv oder simultan – was passt zu meinem Termin?

Konsekutivdolmetschen (nacheinander) eignet sich für Gespräche, Behörden- und Gerichtstermine; Simultandolmetschen (zeitgleich, oft mit Technik) für Konferenzen und Veranstaltungen. Wir beraten anhand von Anlass und Teilnehmerzahl.

In welchen Sprachen dolmetschen Sie?

In zahlreichen Sprachen und Fachgebieten. Den für Sprache, Fachgebiet und Region passenden Dolmetscher ordnen wir Ihrem Termin zu.

Wie kurzfristig können Sie einen Dolmetscher stellen?

Je nach Sprache, Ort und Modus auch kurzfristig. Nennen Sie uns Termin, Sprache und Anlass möglichst früh – so sichern wir die passende Qualifikation.

Werden Inhalte vertraulich behandelt?

Ja. Unsere Dolmetscher sind zur Verschwiegenheit verpflichtet; Inhalte werden vertraulich und zweckgebunden nach DSGVO behandelt, auf Wunsch mit gesonderter Vereinbarung.

Modus & Technik

Konsekutiv, simultan oder per Video – was der Anlass verlangt.

Konsekutivdolmetschen kommt ohne Technik aus und passt zu Behördenterminen, Beurkundungen und Verhandlungen; es verlängert den Termin allerdings etwa auf das Doppelte. Simultandolmetschen läuft zeitgleich, braucht bei längeren Konferenzen jedoch Kabine oder Flüsteranlage und meist zwei Dolmetscher im Wechsel, weil die Konzentration nach rund 30 Minuten nachlässt. Für verteilte Teilnehmer bieten wir Ferndolmetschen per Video (RSI) an. Zum Gerichts- oder Notartermin passen die schriftlichen Pendants: juristische Übersetzungen, die Vertragsübersetzung und, wo eine Stelle es verlangt, die beglaubigte Übersetzung der Urkunde.

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