Urkunde übersetzen lassen – beglaubigte Übersetzung von Urkunden durch Übersetzer für Deutsch, Englisch und 75 weitere Sprachen

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Urkunde übersetzen lassen – beglaubigt.

Eine Urkunde übersetzen lassen heißt: Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunde und Meldebescheinigung fertigt ein vereidigter Übersetzer als beglaubigte Übersetzung mit Bestätigungsvermerk. Sie gilt bundesweit bei Standesamt, Bürgeramt und Ausländerbehörde – etwa für Einbürgerung, Familiennachzug oder Eheschließung. Zum Festpreis ab 59 € inklusive Versand.

  • Gerichtlich beeidigtmit Bestätigungsvermerk
  • Bundesweit gültigBehörden & Gerichte
  • Namen & MRZ korrektICAO-Transliteration
  • 4,6 · Trustpilot

Vereidigte Übersetzer · Bestätigungsvermerk, bundesweit gültig · Preis inkl. Versand · 24-Stunden-Express nach Machbarkeit

DIN EN ISO 17100zertifiziert · Reg.-Nr. 7U517
über 70 Sprachenmuttersprachliche Fachübersetzer
Preis vorabtransparent kalkuliert
VertraulichDSGVO-konform · NDA möglich

Kurz & klar

Wann eine Urkunde beglaubigt übersetzt werden muss.

Behörden, Standesämter und Gerichte akzeptieren fremdsprachige Urkunden fast immer nur als beglaubigte Übersetzung. Diese fertigt ein vereidigter Übersetzer an und bestätigt mit Stempel, Unterschrift und Vermerk die Richtigkeit und Vollständigkeit – so wird sie als beglaubigte Übersetzung bundesweit gültig mit bestätigter Richtigkeit und Vollständigkeit. Alle Dokumentarten und den Ablauf finden Sie unter Dokumente übersetzen lassen.

Wir übernehmen die formgerechte Übertragung inklusive Namen, Daten, Stempeln und Beglaubigungsvermerken und liefern zum Preis mit PDF-Vorab und Postversand. Für die Verwendung im Ausland klären wir vorab, ob zusätzlich eine Apostille nötig ist – die stellt das zuständige Gericht bzw. die Behörde aus, nicht das Übersetzungsbüro.

Urkunden im Detail

Welche Urkunde übersetzen wir – im Detail.

Zu den häufigsten Urkunden führt je ein eigener Ratgeber – mit der geforderten Form, den typischen Fallstricken und dem Ablauf für genau dieses Dokument. Wählen Sie Ihre Urkunde:

Auch Sterbeurkunde, Aufenthaltstitel und weitere amtliche Nachweise übersetzen wir beglaubigt – einfach anfragen.

Ohne Beglaubigung nimmt das Amt die Urkunde nicht an.

Deshalb: vereidigter Übersetzer, Bestätigungsvermerk und Preis inklusive Versand.

Qualität, die man erst beim Amt bemerkt

Fehler, die nur ein Fachübersetzer erkennt.

Eine Urkunde wird nicht am Fließtext zurückgewiesen, sondern an Details: einem Namen, einem Datum, einem fehlenden Stempel. Die häufigsten Gründe, warum Standesämter und Behörden eine Übersetzung ablehnen – und wie ein vereidigter Übersetzer sie vermeidet.

Typische Fallstricke bei der Urkundenübersetzung und ihre fachliche Lösung
FallstrickWarum das kritisch istWie der FÜD es löst
Namen aus nichtlateinischer Schrift „eingedeutscht“Weicht die Umschrift von Pass oder Vorurkunden ab, gilt die Person amtlich als jemand anderes – das Standesamt weist die Übersetzung zurück.Transliteration nach der einschlägigen ISO-Norm (z. B. ISO 9 für Kyrillisch), zusätzlich die Passschreibweise vermerkt und Abweichungen im Bestätigungsvermerk erklärt.
Pass-Schreibweise (ICAO) ≠ UrkundeReisepass und Geburtsurkunde nutzen unterschiedliche Umschriften desselben Namens – zwei „richtige“ Formen führen zu Rückfragen bei Einbürgerung oder Eheschließung.Wir gleichen die Ausgangsurkunde mit Ihrer Passschreibweise ab und dokumentieren beide Formen, statt stillschweigend eine zu wählen.
Datums- & Zahlenformate 1:1 übernommen„03/04/2020“ ist im Herkunftsland der 4. März, in Deutschland der 3. April – ein falsches Geburtsdatum macht die Urkunde unbrauchbar.Datums-, Zeit- und Zahlenformate werden eindeutig in die Zielsprache übertragen, im Zweifel mit erläuterndem Übersetzervermerk.
Orts- & Behördennamen übersetzt oder geratenEin „übersetzter“ Geburtsort ist nicht mehr auffindbar; Behörden erwarten den amtlichen Originalnamen der Stelle.Eigennamen bleiben im Original, mit erklärender Entsprechung in Klammern – der Ort bleibt eindeutig identifizierbar.
Personenstandsbegriffe ohne 1:1-Äquivalent„common-law marriage“, „decree nisi“ oder fremde Namensrechts-Kategorien mit dem nächstbesten deutschen Wort zu ersetzen, verändert den Rechtsstatus.Der Fachübersetzer überträgt den Rechtsbegriff sinnwahrend und erläutert ihn, ohne ein deutsches Rechtsinstitut vorzutäuschen.
Register-, Beurkundungs- & AktenzeichenFehlen die Kennnummern oder stehen sie falsch, kann die Zielbehörde die Übersetzung nicht der Quellurkunde zuordnen.Alle Register-, Urkunden- und Aktenzeichen werden vollständig und positionsgetreu übernommen.
Siegel, Stempel & Randvermerke weggelassenWird nur der Fließtext übersetzt, ist die Übersetzung unvollständig – und damit nicht beglaubigungsfähig.Siegel, Stempel, Gebührenmarken und handschriftliche Vermerke werden beschrieben und übersetzt; Unleserliches wird kenntlich gemacht.
Apostille „mitbestellt“ beim ÜbersetzerDie Apostille bestätigt die Echtheit der Urkunde und wird nur von der zuständigen Behörde erteilt – fehlt sie, lehnt die Auslandsstelle ab.Wir stellen keine Apostille aus, sagen Ihnen aber genau, welche Stelle in welcher Reihenfolge zuständig ist – und übersetzen die Apostille anschließend mit.

Vollständigkeit ist keine Kür, sondern Bedingung

Eine beglaubigte Übersetzung bildet die gesamte Urkunde ab – Text, Layout-Bezug, Siegel und Vermerke. Genau diese Vollständigkeit bestätigt der vereidigte Übersetzer mit seinem Vermerk. Deshalb prüfen wir vor der Übersetzung, ob Ihr Scan wirklich alle Seiten und Ränder enthält.

Fach-Perspektive

„Beglaubigt“, „bestätigt“, „vereidigt“ – was rechtlich zählt.

Umgangssprachlich heißt es „beglaubigte Übersetzung“ – der fachlich korrekte Begriff ist bestätigte Übersetzung. Angefertigt wird sie von einem gerichtlich vereidigten Übersetzer, der mit Stempel, Unterschrift und Bestätigungsvermerk die Richtigkeit und Vollständigkeit bescheinigt. Mit dem Bestätigungsvermerk ist eine solche Übersetzung bundesweit vor Behörden und Gerichten gültig – unabhängig vom Bundesland der Ermächtigung.

Sie erhalten die Übersetzung zuerst vorab als PDF zur Kontrolle und anschließend das beglaubigte Original per Post – zum Festpreis inklusive Versand. Für den Einsatz im Ausland klären wir vorab, ob die Ausgangsurkunde zusätzlich eine Apostille oder Legalisation braucht und ob die Anerkennung eine im Zielland zugelassene Übersetzung verlangt.

So läuft es ab

Von der Anfrage zur beglaubigten Urkunde.

Sie laden einen gut lesbaren Scan Ihrer Urkunde hoch oder senden ihn per E-Mail. Wir sichten Umfang und Sprachrichtung und nennen einen verbindlichen Festpreis. Nach Freigabe übersetzt ein vereidigter Übersetzer form- und layoutgetreu – inklusive Stempeln, Vermerken und Beglaubigungszusätzen.

Das fertige Dokument erhalten Sie vorab als PDF und anschließend als beglaubigtes Original per Post. Auf Wunsch prüfen wir vorab, ob Ihre Zielstelle eine Apostille oder einen bestimmten Beglaubigungsbezug (Original, beglaubigte Kopie, Scan) verlangt – damit alles beim ersten Anlauf passt.

Vor dem Upload

Damit Ihre Urkunde beim ersten Anlauf durchgeht.

Die meisten Rückfragen von Standesämtern und Behörden lassen sich vermeiden. Mit diesen Angaben kann ein vereidigter Übersetzer Ihre Urkunde direkt formgerecht übertragen – ohne zweiten Anlauf.

  • Vollständiger, gut lesbarer Scan – alle Seiten inklusive Stempel, Randvermerken und Rückseite.
  • Namensschreibung wie im Ausweis – nennen Sie die Schreibweise aus Reisepass oder Personalausweis, damit keine Abweichung moniert wird.
  • Zielland & Empfängerstelle – Standesamt, Ausländerbehörde, Hochschule oder Gericht; sie bestimmt die nötige Form.
  • Sprachrichtung – aus welcher Sprache in welche übersetzt werden soll.
  • Apostille geklärt? – ob die Ausgangsurkunde zusätzlich eine Apostille braucht, erteilt die zuständige Stelle, nicht das Übersetzungsbüro.
  • Frist & Versandweg – bis wann Sie das PDF vorab und das beglaubigte Original per Post benötigen.

Unsicher bei einem Punkt? Der FÜD prüft das vor der Übersetzung mit Ihnen – so passt die Form zum Verfahren und die spätere Anerkennung beschleunigt sich.

Anwendungsfälle

Drei typische Wege einer Urkundenübersetzung.

Wofür Urkunden beglaubigt übersetzt werden, entscheidet über Form, Sprachrichtung und Apostillebedarf. Drei häufige Konstellationen – von der Ausgangslage bis zum Ergebnis.

Personenstand

Geburtsurkunde fürs deutsche Standesamt

Ausgangslage
Eine im Ausland ausgestellte Geburtsurkunde soll zur Anmeldung der Eheschließung oder zur Einbürgerung vorgelegt werden – der Name steht in kyrillischer Schrift.
Ablauf
Scan hochladen, Passschreibweise angeben – der vereidigte Übersetzer transliteriert den Namen nach ISO-Norm und übersetzt Siegel und Vermerke mit.
Ergebnis
Beglaubigte Übersetzung mit Bestätigungsvermerk – PDF vorab, Original per Post, bereit zur Vorlage beim Standesamt. Alle Details zur Geburtsurkunde →

Familiennachzug

Heiratsurkunde für Visum & Nachzug

Ausgangslage
Für das Visum zum Ehegattennachzug verlangt die Auslandsvertretung eine Übersetzung der Heiratsurkunde – teils mit Apostille auf der Originalurkunde.
Ablauf
Wir klären Sprachrichtung und Form vorab und nennen die für die Apostille zuständige Stelle – anschließend übersetzen wir Urkunde und Apostille beglaubigt.
Ergebnis
Aufeinander abgestimmte Unterlagen – Urkunde, Apostille und Übersetzung – passend zur Auslandsvertretung. Mehr zur Heiratsurkunde →

Nachlass & Erbe

Sterbeurkunde für Nachlass im Ausland

Ausgangslage
Ein Erbe muss eine deutsche Sterbeurkunde bei Bank oder Nachlassgericht im Ausland vorlegen, um den Nachlass abzuwickeln.
Ablauf
Die Sterbeurkunde wird in die geforderte Zielsprache beglaubigt übersetzt; Register- und Beurkundungsangaben werden positionsgetreu übernommen. Auf Wunsch klären wir den Apostillebedarf des Ziellands.
Ergebnis
Beglaubigte Übersetzung, die die Urkunde eindeutig der Quelle zuordenbar macht – zur Vorlage bei Bank, Notar oder Nachlassgericht.

Angebot & Preis

Individuell kalkuliert, verbindlich zugesagt.

Standard-Urkunden wie Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunde rechnen wir meist als Pauschale je Urkunde ab, umfangreichere Dokumente nach Normzeile. Nach kurzer Sichtung nennen wir einen verbindlichen Festpreis – Beglaubigung, PDF-Vorab und Postversand inklusive.

Verbindlicher Festpreis
Pauschale je UrkundeStandard-Urkunden · umfangreiche Dokumente ab 0,89 € / Normzeile
alles inklusive · Versand enthalten
Beglaubigte Übersetzung durch vereidigten Übersetzerenthalten
Bestätigungsvermerk, Stempel & Unterschriftenthalten
PDF-Vorabversand zur Kontrolleenthalten
Postversand des beglaubigten Originalsenthalten
Qualitätssicherung & Endkontrolleenthalten

Standard-Urkunden meist zum Pauschal-Festpreis; umfangreiche Dokumente ab 0,89 €/Normzeile. Den genauen Betrag nennen wir nach kurzer Sichtung. Wie sich der Preis zusammensetzt →

Angebot anfordern

Häufige Fragen

Urkunde übersetzen – häufige Fragen.

Brauche ich für meine Urkunde eine beglaubigte Übersetzung?

In der Regel ja: Behörden, Standesämter und Gerichte verlangen für fremdsprachige Urkunden eine beglaubigte Übersetzung durch einen vereidigten Übersetzer. Für den privaten Gebrauch genügt oft die einfache Übersetzung.

Wird die Übersetzung bundesweit gültig?

Ja. Ein in Deutschland vereidigter Übersetzer wird durch das zuständige Land- oder Oberlandesgericht nach Landesrecht vereidigt und darf bestätigte (umgangssprachlich: beglaubigte) Übersetzungen anfertigen. Mit seinem Bestätigungsvermerk bescheinigt der Übersetzer die Richtigkeit und Vollständigkeit; da die Ermächtigung nicht auf das ausstellende Land beschränkt ist, werden diese Übersetzungen bundesweit von Gerichten und Behörden akzeptiert – unabhängig vom Bundesland der Ermächtigung.

Brauche ich zusätzlich eine Apostille?

Für die Verwendung im Ausland manchmal ja. Die Apostille bestätigt die Echtheit der Ausgangsurkunde und wird vom zuständigen Gericht bzw. der Behörde erteilt – nicht vom Übersetzungsbüro. Wir beraten, was Ihre Zielstelle verlangt.

Benötigen Sie das Original der Urkunde?

Für die Übersetzung genügt in der Regel ein gut lesbarer Scan. Ob die Beglaubigung sich auf Original, beglaubigte Kopie oder Scan beziehen soll, richtet sich nach der anfordernden Stelle – wir vermerken den Bezug entsprechend.

Was kostet die beglaubigte Übersetzung einer Urkunde?

Standard-Urkunden werden meist zum Pauschal-Festpreis übersetzt; bei umfangreicheren Dokumenten nach Umfang. Beglaubigung, PDF-Vorab und Postversand sind enthalten – den genauen Preis nennen wir nach kurzer Sichtung.

Wie schnell erhalte ich meine übersetzte Urkunde?

Standard-Urkunden sind oft in wenigen Werktagen fertig; per 24-Stunden-Express nach Machbarkeit schneller. Das PDF erhalten Sie vorab, das beglaubigte Original per Post.

Wird meine in Deutschland beglaubigte Urkundenübersetzung im Ausland anerkannt?

Für die Verwendung im Ausland verlangt die Zielstelle oft zusätzlich eine Apostille oder Legalisation der Ausgangsurkunde und teils eine Übersetzung durch einen im Zielland zugelassenen Übersetzer. Was gilt, hängt vom Zielland ab – wir klären das vorab und übersetzen auch Apostille und Beglaubigungsvermerke mit. Mehr zur Anerkennung.

Übersetzen Sie Siegel, Stempel und Randvermerke mit?

Ja. Zu einer vollständigen beglaubigten Übersetzung gehören auch Siegel, Stempel, Gebührenmarken und handschriftliche Randvermerke. Unleserliche Stellen kennzeichnen wir nachvollziehbar – so bleibt die Übersetzung mit dem Original abgleichbar.
Geburtsurkunde, Heiratsurkunde und Diplom als Set – überall stand der Name identisch zum Pass, und jede Stelle hat ohne Rückfrage angenommen. Dass alles aus einer Hand kam, hat den Papierkram spürbar verkürzt.
★★★★★

M. Petrova · Familiennachzug, Berlin

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