Vereidigter Übersetzer in Berlin – beglaubigte Übersetzungen durch vereidigte Übersetzer für Deutsch, Englisch und 75 weitere Sprachen

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Vereidigter Übersetzer in Berlin.

In Berlin lautet die Bezeichnung „vereidigt“ – dieselbe gerichtliche Befugnis, die andernorts „öffentlich bestellt und beeidigt“ heißt. Die bestätigte Übersetzung gilt bundesweit mit bestätigter Richtigkeit und Vollständigkeit. Der FÜD ordnet Ihr Dokument der befugten Person zu und liefert beglaubigt zum Festpreis.

  • Urkunde, Zeugnis, Vertragjeder Dokumenttyp
  • Bestätigungsvermerk & Stempelauf jeder Seite
  • Gerichtlich ermächtigtBefugnis nach Landesrecht
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In Berlin „vereidigt“ durch das Landgericht · Bezeichnung je Bundesland verschieden, Befugnis identisch · deutschlandweit gültig mit bestätigter Richtigkeit und Vollständigkeit · beglaubigt inklusive Postversand

Berlinvereidigt
Bundesweit gültigmit Bestätigungsvermerk
über 70 Sprachenbefugte Übersetzer je Zielsprache
DIN EN ISO 17100zertifiziert · Reg.-Nr. 7U517

Kurz & klar

Wie Berlin befugte Übersetzer nennt – und was das für Sie heißt.

In Berlin heißt die Befugnis „vereidigt“. In Berlin ist „vereidigt“ der korrekte Begriff für Übersetzer; Dolmetscher werden „allgemein beeidigt“. Vereidigte Übersetzer bestätigen mit dem Bestätigungsvermerk die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihnen gefertigten Übersetzungen. Wer eine dieser Bezeichnungen verlangt, meint stets eine gerichtlich befugte Person, die mit Stempel und Unterschrift die Richtigkeit einer bestätigten Übersetzung bescheinigt.

Wichtig für Sie: Die Ermächtigung erteilt das Land (Land-/Oberlandesgericht) und gilt bundesweit; die bestätigte Übersetzung ist mit dem Bestätigungsvermerk als richtig und vollständig bescheinigt – Sie brauchen keinen Übersetzer aus Berlin. Der FÜD ordnet Ihr Dokument der passenden, für die Zielsprache befugten Person zu und liefert die Übersetzung inklusive Versand zum Preis. Wie sich die Begriffe der 16 Länder unterscheiden, zeigt die Übersicht vereidigter/beeidigter Übersetzer.

Begriff in Berlin

„vereidigt“ – ein Amt, viele Landesnamen.

Dass Berlin eine eigene Formulierung nutzt, liegt am Landesrecht – nicht an einer anderen Qualifikation. Gemeint ist immer dieselbe gerichtliche Befugnis, die Richtigkeit einer Übersetzung zu bestätigen.

Begriff Berlin

vereidigt – so lautet die Bezeichnung nach Landesrecht auf dem Bestätigungsvermerk.

Übersetzer ≠ Dolmetscher

„Vereidigt/öffentlich bestellt“ betrifft den Übersetzer (Text); für Termine vor Ort brauchen Sie einen beeidigten Dolmetscher.

Gleiches Ergebnis

Unabhängig vom Wortlaut entsteht eine bestätigte Übersetzung mit Vermerk, Stempel und Unterschrift – anerkennungsfähig bei Behörden, Gerichten und Notaren.

Merksatz für die Praxis

„Vereidigt = beeidigt = vereidigt = öffentlich bestellt.“ Steht auf Ihrem Bescheid ein anderer Begriff als auf unserer Übersetzung aus Berlin, ist das kein Ablehnungsgrund.

Zuständiges Gericht & Rechtsgrundlage

Wer in Berlin vereidigt – und auf welcher Grundlage.

Über die Ermächtigung von Übersetzern entscheidet in Berlin zentral das Landgericht Berlin – für Personen, die dauerhaft oder vorübergehend in Berlin tätig werden wollen. Die allgemeine Beeidigung von Dolmetschern erfolgt für die von Berliner Gerichten und Notaren geforderten Verdolmetschungen.

MerkmalRegelung Berlin
Bezeichnung (Landesrecht)vereidigt
Ermächtigende StelleLandgericht Berlin (zentral)
Rechtsgrundlage des Landes§ 142 Abs. 3 ZPO i. V. m. dem Berliner AGGVG; Dolmetscher nach GVG/GDolmG
Wirkung der BestätigungBestätigungsvermerk – richtig & vollständig
Ergebnisbestätigte Übersetzung mit Vermerk, Stempel, Unterschrift

Die Vereidigung der Übersetzer erfolgt landesrechtlich und ist landesrechtlich über das Berliner Gesetz zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes (AGGVG) beim Landgericht Berlin zentralisiert. Dolmetscher werden nach den §§ 185 f. GVG bzw. seit 2023 dem GDolmG allgemein beeidigt.

Berlin beauftragt. Bundesweit gültig.

Die bestätigte Übersetzung gilt länderübergreifend; der Bestätigungsvermerk weist sie als richtig und vollständig aus – eine in Berlin oder anderswo befugte Person wird überall in Deutschland akzeptiert. Eine Suche „nur in Berlin“ verengt Ihre Auswahl unnötig; entscheidend ist der gültige Bestätigungsvermerk, nicht der Sitz der übersetzenden Person.

Apostille Berlin

Wer in Berlin die Apostille erteilt – und warum nicht der FÜD.

Für notarielle und gerichtliche Urkunden sowie Übersetzungen erteilt das Landgericht Berlin II (Dienststelle Littenstraße) die Apostille; für Personenstands- und Verwaltungsurkunden (Geburts-, Heiratsurkunden, Bildungsnachweise) ist das LABO die einzige zuständige Stelle in Berlin.

Eine Apostille ist nur nötig, wenn die Empfangsstelle im Ausland sie verlangt. Der FÜD stellt keine Apostille aus – das dürfen ausschließlich die genannten Stellen. Wir beraten, ob sie in Ihrem Fall erforderlich ist, und liefern die bestätigte Übersetzung in anerkennungsfähiger Form.

Städte & Gerichte in Berlin

Vor Ort in Berlin – bundesweit im Ergebnis.

Als Stadtstaat bündelt Berlin seine ordentliche Gerichtsbarkeit im Kammergericht sowie den Landgerichten Berlin I und II und den Amtsgerichten Mitte, Charlottenburg, Tempelhof-Kreuzberg, Pankow, Spandau, Schöneberg, Neukölln, Köpenick, Lichtenberg und Tiergarten. Ob Ihr Dokument in Berlin und Potsdam oder anderswo gebraucht wird: Der FÜD liefert dieselbe bestätigte Übersetzung – beglaubigt, inklusive Versand, zum vereinbarten Preis.

Suchen Sie ein Fachgebiet? Wir übersetzen bestätigt in Juristische Übersetzung, Medizin und Technik – in über 70 Sprachen.

Festpreis

Ein Preis, den Sie vor dem Auftrag kennen.

Standard-Urkunden rechnen wir meist als Pauschale ab. Den verbindlichen Preis nennen wir nach kurzer Sichtung.

Verbindlicher Festpreis
ab 0,89 €je Normzeile · Fachübersetzung
alles inklusive
Fachübersetzung durch vereidigte Übersetzerenthalten
Bestätigungsvermerk & Beglaubigungenthalten
PDF-Vorabversandenthalten
Postversand des Originalsenthalten
Qualitätssicherung & Endkontrolleenthalten

Wie sich der Preis zusammensetzt, lesen Sie unter Was kostet eine beglaubigte Übersetzung? – oder fordern Sie direkt Ihren Festpreis an.

„Als Neu-Berliner musste ich meine Geburts- und Heiratsurkunde fürs Standesamt beglaubigt übersetzen lassen. Der FÜD hat die vereidigte Person selbst zugeordnet, den Preis vorab genannt und das Original rechtzeitig geschickt – ich musste nichts suchen.“

Privatkunde, Anmeldung Berlin-Mitte · Personenstandsurkunden AR–DE · 4,9 / 5 aus 268 Bewertungen (Stand 08/2026)

Warum FÜD statt Einzelsuche im Landesverzeichnis?

Die Datenbank der Landesjustizverwaltungen nennt Ihnen nur Namen in Berlin. Bei uns ist die passende befugte Person, die Qualitätssicherung sowie – bei beglaubigten Aufträgen – Beglaubigung und Versand bereits im Preis enthalten. Was wir zusagen, gilt. Referenzen ansehen →

Häufige Fragen

Vereidigter Übersetzer Berlin – häufige Fragen.

Wer vereidigt Übersetzer in Berlin?

Zentral das Landgericht Berlin: Es entscheidet über die Ermächtigung von Übersetzern, die in Berlin dauerhaft oder vorübergehend tätig werden. Grundlage ist § 142 Abs. 3 ZPO, landesrechtlich ausgeführt über das Berliner AGGVG.

Brauche ich für Berliner Behörden einen in Berlin vereidigten Übersetzer?

Nein. Jede bestätigte Übersetzung gilt bundesweit; der Bestätigungsvermerk weist sie als richtig und vollständig aus. Berliner Standesämter und Behörden – etwa bei der Anmeldung – akzeptieren auch Übersetzungen befugter Personen aus Bayern, NRW oder Hessen.

Wer stellt in Berlin die Apostille aus?

Für notarielle und gerichtliche Urkunden sowie Übersetzungen das Landgericht Berlin II (Dienststelle Littenstraße), für Personenstands- und Verwaltungsurkunden das LABO. Der FÜD stellt keine Apostille aus, berät aber, ob eine nötig ist, und liefert anerkennungsfähig.

Was ist das LABO und wofür ist es zuständig?

Das LABO (Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten) ist in Berlin die einzige Stelle für Apostillen auf öffentlichen Urkunden wie Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunden und Bildungsnachweisen. Für gerichtliche und notarielle Dokumente ist dagegen das Landgericht zuständig.

Wie schnell bekomme ich in Berlin eine beglaubigte Übersetzung?

Sie laden Ihr Dokument hoch, wir nennen den Festpreis und ordnen die vereidigte Person zu. Für eilige Fälle ist ein 24-Stunden-Express möglich; ob machbar, sagen wir verbindlich mit dem Angebot. Original per Post, PDF vorab.
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