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Vereidigter Übersetzer in Baden-Württemberg.
In Baden-Württemberg lautet die Bezeichnung „öffentlich bestellt und beeidigt“ – dieselbe gerichtliche Befugnis, die andernorts „vereidigt“ heißt. Die bestätigte Übersetzung gilt bundesweit mit bestätigter Richtigkeit und Vollständigkeit. Der FÜD ordnet Ihr Dokument der befugten Person zu und liefert beglaubigt zum Festpreis.
- Urkunde, Zeugnis, Vertragjeder Dokumenttyp
- Bestätigungsvermerk & Stempelauf jeder Seite
- Gerichtlich ermächtigtBefugnis nach Landesrecht
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In Baden-Württemberg „öffentlich bestellt und beeidigt“ – andere Bezeichnung, gleiche Befugnis · durch ein Land- oder Oberlandesgericht erteilt · auch außerhalb des Landes anerkannt mit bestätigter Richtigkeit und Vollständigkeit · beglaubigt inklusive Postversand
Kurz & klar
Wie Baden-Württemberg befugte Übersetzer nennt – und was das für Sie heißt.
In Baden-Württemberg heißt die Befugnis „öffentlich bestellt und beeidigt“. Baden-Württemberg kennt den „öffentlich bestellten und beeidigten Urkundenübersetzer“ (§ 15 AGGVG). Der Begriff „Urkundenübersetzer“ ist eine Besonderheit des Landes; die Befugnis entspricht dem „vereidigten Übersetzer“ anderer Länder. Wer eine dieser Bezeichnungen verlangt, meint stets eine gerichtlich befugte Person, die mit Stempel und Unterschrift die Richtigkeit einer bestätigten Übersetzung bescheinigt.
Wichtig für Sie: Die Ermächtigung erteilt das Land (Land-/Oberlandesgericht) und gilt bundesweit; die bestätigte Übersetzung ist mit dem Bestätigungsvermerk als richtig und vollständig bescheinigt – Sie brauchen keinen Übersetzer aus Baden-Württemberg. Der FÜD ordnet Ihr Dokument der passenden, für die Zielsprache befugten Person zu und liefert die Übersetzung inklusive Versand zum Preis. Wie sich die Begriffe der 16 Länder unterscheiden, zeigt die Übersicht vereidigter/beeidigter Übersetzer.
Begriff in Baden-Württemberg
„öffentlich bestellt und beeidigt“ – ein Amt, viele Landesnamen.
Dass Baden-Württemberg eine eigene Formulierung nutzt, liegt am Landesrecht – nicht an einer anderen Qualifikation. Gemeint ist immer dieselbe gerichtliche Befugnis, die Richtigkeit einer Übersetzung zu bestätigen.
Begriff Baden-Württemberg
öffentlich bestellt und beeidigt – so lautet die Bezeichnung nach Landesrecht auf dem Bestätigungsvermerk.
Übersetzer ≠ Dolmetscher
„Vereidigt/öffentlich bestellt“ betrifft den Übersetzer (Text); für Termine vor Ort brauchen Sie einen beeidigten Dolmetscher.
Gleiches Ergebnis
Unabhängig vom Wortlaut entsteht eine bestätigte Übersetzung mit Vermerk, Stempel und Unterschrift – anerkennungsfähig bei Behörden, Gerichten und Notaren.
Merksatz für die Praxis
„Vereidigt = beeidigt = vereidigt = öffentlich bestellt.“ Steht auf Ihrem Bescheid ein anderer Begriff als auf unserer Übersetzung aus Baden-Württemberg, ist das kein Ablehnungsgrund.
Zuständiges Gericht & Rechtsgrundlage
Wer in Baden-Württemberg vereidigt – und auf welcher Grundlage.
Die öffentliche Bestellung und Beeidigung als Urkundenübersetzer spricht der Präsident des Landgerichts aus – zuständig nach Wohnsitz bzw. Niederlassung, sonst der Präsident des Landgerichts Stuttgart. Urkundenübersetzer dürfen die Richtigkeit von Übersetzungen für gerichtliche und behördliche Zwecke bestätigen.
| Merkmal | Regelung Baden-Württemberg |
|---|---|
| Bezeichnung (Landesrecht) | öffentlich bestellt und beeidigt |
| Ermächtigende Stelle | Präsident des Landgerichts (bei Auswärtigen: LG Stuttgart) |
| Rechtsgrundlage des Landes | §§ 14–15b AGGVG (Baden-Württemberg), insbesondere § 15 AGGVG (Urkundenübersetzer) |
| Wirkung der Bestätigung | Bestätigungsvermerk – richtig & vollständig |
| Ergebnis | bestätigte Übersetzung mit Vermerk, Stempel, Unterschrift |
Rechtsgrundlage sind die §§ 14 bis 15b des baden-württembergischen Gesetzes zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes (AGGVG). § 15 AGGVG regelt speziell den Urkundenübersetzer, der Übersetzungen anfertigt und deren Richtigkeit und Vollständigkeit bestätigt.
Baden-Württemberg beauftragt. Bundesweit gültig.
Die bestätigte Übersetzung gilt länderübergreifend; der Bestätigungsvermerk weist sie als richtig und vollständig aus – eine in Baden-Württemberg oder anderswo befugte Person wird überall in Deutschland akzeptiert. Eine Suche „nur in Baden-Württemberg“ verengt Ihre Auswahl unnötig; entscheidend ist der gültige Bestätigungsvermerk, nicht der Sitz der übersetzenden Person.
Apostille Baden-Württemberg
Wer in Baden-Württemberg die Apostille erteilt – und warum nicht der FÜD.
Für gerichtliche und notarielle Urkunden erteilt das Landgericht die Apostille; für Urkunden von Verwaltungsbehörden (Standesamt, Landratsamt, Finanzamt u. a.) das jeweilige Regierungspräsidium – Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg oder Tübingen.
Eine Apostille ist nur nötig, wenn die Empfangsstelle im Ausland sie verlangt. Der FÜD stellt keine Apostille aus – das dürfen ausschließlich die genannten Stellen. Wir beraten, ob sie in Ihrem Fall erforderlich ist, und liefern die bestätigte Übersetzung in anerkennungsfähiger Form.
Städte & Gerichte in Baden-Württemberg
Vor Ort in Baden-Württemberg – bundesweit im Ergebnis.
Baden-Württemberg umfasst die Oberlandesgerichtsbezirke Stuttgart und Karlsruhe mit Landgerichten u. a. in Stuttgart, Karlsruhe, Mannheim, Freiburg, Heilbronn, Heidelberg, Tübingen, Ulm, Konstanz, Ravensburg, Rottweil, Offenburg und Baden-Baden. Ob Ihr Dokument in Stuttgart, Karlsruhe und Mannheim oder anderswo gebraucht wird: Der FÜD liefert dieselbe bestätigte Übersetzung – beglaubigt, inklusive Versand, zum vereinbarten Preis.
Übersetzungsbüros im Land
Weitere Standorte
Suchen Sie ein Fachgebiet? Wir übersetzen bestätigt in Juristische Übersetzung, Medizin und Technik – in über 70 Sprachen.
Festpreis
Ein Preis, den Sie vor dem Auftrag kennen.
Standard-Urkunden rechnen wir meist als Pauschale ab. Den verbindlichen Preis nennen wir nach kurzer Sichtung.
| Fachübersetzung durch vereidigte Übersetzer | ✓enthalten |
| Bestätigungsvermerk & Beglaubigung | ✓enthalten |
| PDF-Vorabversand | ✓enthalten |
| Postversand des Originals | ✓enthalten |
| Qualitätssicherung & Endkontrolle | ✓enthalten |
Wie sich der Preis zusammensetzt, lesen Sie unter Was kostet eine beglaubigte Übersetzung? – oder fordern Sie direkt Ihren Festpreis an.
„Für unsere Auslandsentsendungen aus dem Raum Stuttgart brauchen wir regelmäßig beglaubigte Übersetzungen von Arbeitsverträgen und Zeugnissen. Ein Festpreis, ein Ansprechpartner, termingerechte Lieferung – das nimmt uns viel Koordination ab.“
HR-Managerin, Industrieunternehmen Region Stuttgart · Verträge & Zeugnisse DE–EN · 4,9 / 5 aus 268 Bewertungen (Stand 08/2026)
Warum FÜD statt Einzelsuche im Landesverzeichnis?
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Häufige Fragen
Vereidigter Übersetzer Baden-Württemberg – häufige Fragen.
Was ist ein „Urkundenübersetzer“ in Baden-Württemberg?
Wer bestellt Urkundenübersetzer in Baden-Württemberg öffentlich?
Wird eine Übersetzung aus einem anderen Bundesland in BW anerkannt?
Wer erteilt in Baden-Württemberg die Apostille?
Bekomme ich die beglaubigte Übersetzung ohne Weg zum Gericht?
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