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Sollten Sie die beglaubigte Übersetzung eines Dokumentes benötigen, erfolgt dies in 3 Schritten. Zunächst senden Sie uns einfach Ihr Dokument oder Urkunde als Scan oder gutes Foto zur Textanalyse. Daraufhin erhalten Sie von uns einen schriftlichen Kostenvoranschlag – meisten binnen 60 Minuten. Nach der Auftragsvergabe und dem Abschluss der Übersetzungsarbeit erhalten Sie Ihre Dokumente zunächst per E-Mail als PDF zugesendet und nachfolgend im Original per Post, inklusive Beglaubigungsstempel und Unterschrift des vereidigten Übersetzers.
Die Kosten einer Übersetzung variieren je nach Umfang, Ausgangs- und Zielsprache, Liefertermin und Fachgebiet. Aus diesem Grund müssen Ihre Dokumente vor Auftragsvergabe einer Textanalyse unterzogen werden. Einen Überblick über unsere Konditionen finden Sie in unserer Preisliste.
In Deutschland werden beglaubigte Übersetzungen zumeist nach dem Zeilenpreis berechnet (siehe auch Frage 3). Die zu ermittelnden Kosten sind wie unbeglaubigte Fachübersetzungen vom Schwierigkeitsgrad, Umfang, der Sprachkombination und der Lieferzeit abhängig. Beispiel: Für eine beglaubigte Übersetzung Englisch-Deutsch können Sie mit einem Zeilenpreis ab 0,99 € rechnen. Hinzu kommt noch eine pauschale Beglaubigungsgebühr, die je nach Übersetzer und Sprache zwischen 5,00 und 20,00 € betragen kann.
Die Kosten einer beglaubigten Übersetzung ergeben sich aus der Berechnung von Normzeilen. Der Umfang einer Normzeile beträgt, je nach Auslegung, 50 bis 55 Anschläge inklusive Leerzeichen. Die Berechnung der Zeilenzahl funktioniert wie folgt: Text markieren, Klick auf "Wörter zählen", Gesamtanzahl der Zeichen mit Leerzeichen ablesen und diese dann durch 50 teilen. Als Ergebnis hat man die Anzahl der Normzeilen. Hinweis: der sich hieraus ergebende Preis kann von unserem Kostenvoranschlag dennoch abweichen, da wir für kleinere Beglaubigungen einen Mindestauftragswert berechnen.
Die Einsendung der Originale liegt in der Regel im Entscheidungsbereich der anfordernden Behörde. Von unserer Seite reicht es aus, wenn Sie uns die Scans der betreffenden Dokumente sowie eine Echtheitsversicherung zukommen lassen. Die Kopie der Originale und die Übersetzung werden anschließend zusammenheftet und gemeinsam beglaubigt. Hierzu liefern wir Ihnen einen entsprechenden Vordruck, den wir Ihnen vor dem Postversand per E-Mail zukommen lassen. Dieses Vorgehen deckt etwa 95% der Fälle ab.
Der unkomplizierteste Weg ist der Versand per Post. Neben unseren zentralen Übersetzungsbüros in Berlin, München, Hamburg, Stuttgart, Zürich oder Wien verfügt unsere Übersetzungsagentur aber auch über zahlreiche weitere Anlaufpunkte, damit Sie Ihre Dokumente persönlich einreichen können. Wir sind u. a. in Bremen, Dortmund, Leipzig, Wiesbaden, Potsdam, Nürnberg, Freiburg, Essen, Bielefeld, Mainz, Frankfurt am Main, Eschborn, Düsseldorf, Magdeburg, Münster, Hannover, Darmstadt oder in Saarbrücken für Sie da. Meist ist die Einreichung der Originale jedoch nicht nicht nötig, da im Regelfall ein gescanntes Dokument ausreicht.
Unter einer beglaubigten Übersetzung versteht man die schriftliche Übersetzung durch einen spezifisch zertifizierten Übersetzer, welcher deren Richtigkeit und Vollständigkeit mit seiner Unterschrift beglaubigt. Je nach Landesrecht wird zudem ein entsprechender Stempel oder ein Siegel hinzugefügt. Im englischsprachigen Raum, also beispielsweise in den USA oder Großbritannien, gibt es die Rolle eines gerichtlich vereidigten Übersetzers nicht. Hier reicht eine Mitgliedschaft des Übersetzers im offiziellen Übersetzerverband des Landes aus. Beglaubigte Übersetzungen werden meist für Bewerbungsprozesse, die Eheschließung oder einen internationalen Wohnortwechsel zur Einreichung bei Behörden, Gerichten oder Bildungseinrichtungen benötigt.
Bei der Haager Apostille handelt es sich um eine Bestätigung der Echtheit einer öffentlichen Urkunde. Eine solche Apostille wird von jedem lokalen Land- oder Amtsgericht ausgestellt. Falls Sie aufgefordert wurden, Ihren Dokumenten eine Haager Apostille beizufügen, müssen Sie diese zwingend vor der Übersetzung Ihrer Dokumente einholen. Unsere offiziell vereidigten Übersetzer werden den Appendix in Form eines Stempels mitübersetzen und beglaubigen. Diese Beglaubigung wiederum bescheinigt nur die Echtheit und Vollständigkeit der angefertigten Übersetzung.
Die Kosten für eine Apostille betragen in der Regel zwischen 15 und 30 € und sie kann bei jedem Amtsgericht eingeholt werden. Zur Erinnerung: Eine solche Apostille muss, falls diese denn zusätzlich verlangt wird, den Dokumenten zwingend vor der beglaubigten Übersetzung beigefügt werden, da sie die Echtheit der Dokumente belegt. Die offizielle Übersetzung mit Beglaubigungsstempel bestätigt dann die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzungen selbst.
Behörden und Institutionen ausländischer Staaten verlangen in seltenen Fällen Informationen aus dem Gewerbezentralregister mit einer Überbeglaubigung durch das Bundesamt für Justiz. Alternativ wird die Ausstellung einer Apostille als Echtheitsbescheinigung durch das Bundesverwaltungsamt in Köln verlangt. Im Falle einer Übersetzung mit Überbeglaubigung heißt das, dass die beglaubigte Übersetzung noch einmal eine Legalisation erhält und den vereidigten Übersetzer verifiziert. Weitere Informationen finden Sie hier.
Vereidigte Übersetzer werden auch als ermächtigte oder öffentlich bestellte Dolmetscher und Übersetzer bezeichnet. Hierbei handelt es sich um Übersetzer, die bei einem Landgericht, Oberlandesgericht oder einer Innenbehörde einen Eid abgelegt haben, der sie berechtigt, beglaubigte Übersetzungen auszuführen.
Falls vorhanden, sehr gern! Dank unserer jahrzehntelangen Arbeit, verfügen wir über eine große Terminologiedatenbank. Um Ergebnisse von höchster Qualität zu erzielen, benötigen wir für sehr spezifische Fachtexte dennoch alle nur möglichen Zusatzinformationen, Vergleichstexte oder bereits vorliegende Translation Memories, die zur gewünschten Begriffsbestimmung und -verwendung beitragen könnten.
Nein. Soll der Text in der Zielsprache aber in einem bestimmten Stil verfasst sein, der dem Ausgangstext offensichtlich nicht entspricht, empfehlen wir der Übersetzung ein Fachlektorat voranzustellen. Nach der Überarbeitung des Ausgangstextes können wir dann das Schriftstück übersetzen. Alternativ können Sie aber auch eine Transkreation des Textes buchen – in vielen Fällen die etwas günstigere Variante. Hierbei wird die Aussage des Originaltextes erfasst und für ein bestimmtes Zielpublikum komplett neu geschrieben.