Antworten auf einen Blick


Wie kann ich bei Ihnen ein Dokument übersetzen und beglaubigen lassen?

Sollten Sie die beglaubigte Übersetzung eines Dokumentes benötigen, erfolgt dies in 3 Schritten. Zunächst senden Sie uns einfach Ihr Dokument oder Urkunde als Scan oder gutes Foto zur Textanalyse. Daraufhin erhalten Sie von uns einen schriftlichen Kostenvoranschlag – meisten binnen 60 Minuten. Nach der Auftragsvergabe und dem Abschluss der Übersetzungsarbeit erhalten Sie Ihre Dokumente zunächst per E-Mail als PDF zugesendet und nachfolgend im Original per Post, inklusive Beglaubigungsstempel und Unterschrift des vereidigten Übersetzers.

Was kostet eine Übersetzung?

Die Kosten einer Übersetzung variieren je nach Umfang, Ausgangs- und Zielsprache, Liefertermin und Fachgebiet. Aus diesem Grund müssen Ihre Dokumente vor Auftragsvergabe einer Textanalyse unterzogen werden. Einen Überblick über unsere Konditionen finden Sie in unserer Preisliste.

Zu welchem Preis bieten Sie Beglaubigungen an?

In Deutschland werden beglaubigte Übersetzungen zumeist nach dem Zeilenpreis berechnet (siehe auch Frage 3). Die zu ermittelnden Kosten sind wie unbeglaubigte Fachübersetzungen vom Schwierigkeitsgrad, Umfang, der Sprachkombination und der Lieferzeit abhängig. Beispiel: Für eine beglaubigte Übersetzung Englisch-Deutsch können Sie mit einem Zeilenpreis ab 0,99 € rechnen. Hinzu kommt noch eine pauschale Beglaubigungsgebühr, die je nach Übersetzer und Sprache zwischen 5,00 und 20,00 € betragen kann.

Wie kann ich die Zeilenzahl selbst ermitteln?

Die Kosten einer beglaubigten Übersetzung ergeben sich aus der Berechnung von Normzeilen. Der Umfang einer Normzeile beträgt, je nach Auslegung, 50 bis 55 Anschläge inklusive Leerzeichen. Die Berechnung der Zeilenzahl funktioniert wie folgt: Text markieren, Klick auf "Wörter zählen", Gesamtanzahl der Zeichen mit Leerzeichen ablesen und diese dann durch 50 teilen. Als Ergebnis hat man die Anzahl der Normzeilen. Hinweis: der sich hieraus ergebende Preis kann von unserem Kostenvoranschlag dennoch abweichen, da wir für kleinere Beglaubigungen einen Mindestauftragswert berechnen.

Ich möchte Originale einreichen, wie oder wo kann ich dies tun?

Der unkomplizierteste Weg ist der Versand per Post. Neben unseren zentralen Übersetzungsbüros in Berlin, München, Hamburg, Stuttgart, Zürich oder Wien verfügt unsere Übersetzungsagentur aber auch über zahlreiche weitere Anlaufpunkte, damit Sie Ihre Dokumente persönlich einreichen können. Wir sind u. a. in Bremen, Dortmund, Leipzig, Wiesbaden, Potsdam, Nürnberg, Freiburg, Essen, Bielefeld, Mainz, Frankfurt am Main, Eschborn, Düsseldorf, Magdeburg, Münster, Hannover, Darmstadt oder in Saarbrücken für Sie da. Meist ist die Einreichung der Originale jedoch nicht nicht nötig, da im Regelfall ein gescanntes Dokument ausreicht.

Was ist der Unterschied zwischen beglaubigter Übersetzung und Haager Apostille?

Bei der Haager Apostille handelt es sich um eine Bestätigung der Echtheit einer öffentlichen Urkunde. Eine solche Apostille wird von jedem lokalen Land- oder Amtsgericht ausgestellt. Falls Sie aufgefordert wurden, Ihren Dokumenten eine Haager Apostille beizufügen, müssen Sie diese zwingend vor der Übersetzung Ihrer Dokumente einholen. Unsere offiziell vereidigten Übersetzer werden den Appendix in Form eines Stempels mitübersetzen und beglaubigen. Diese Beglaubigung wiederum bescheinigt nur die Echtheit und Vollständigkeit der angefertigten Übersetzung.

Was ist eine Überbeglaubigung?

Behörden und Institutionen ausländischer Staaten verlangen in seltenen Fällen Informationen aus dem Gewerbezentralregister mit einer Überbeglaubigung durch das Bundesamt für Justiz. Alternativ wird die Ausstellung einer Apostille als Echtheitsbescheinigung durch das Bundesverwaltungsamt in Köln verlangt. Im Falle einer Übersetzung mit Überbeglaubigung heißt das, dass die beglaubigte Übersetzung noch einmal eine Legalisation erhält und den vereidigten Übersetzer verifiziert. Weitere Informationen finden Sie hier.

Was ist ein vereidigter Übersetzer?

Vereidigte Übersetzer werden auch als ermächtigte oder öffentlich bestellte Dolmetscher und Übersetzer bezeichnet. Hierbei handelt es sich um Übersetzer, die bei einem Landgericht, Oberlandesgericht oder einer Innenbehörde einen Eid abgelegt haben, der sie berechtigt, beglaubigte Übersetzungen auszuführen.

Ist die Lieferung von Glossaren notwendig?

Falls vorhanden, sehr gern! Dank unserer jahrzehntelangen Arbeit, verfügen wir über eine große Terminologiedatenbank. Um Ergebnisse von höchster Qualität zu erzielen, benötigen wir für sehr spezifische Fachtexte dennoch alle nur möglichen Zusatzinformationen, Vergleichstexte oder bereits vorliegende Translation Memories, die zur gewünschten Begriffsbestimmung und -verwendung beitragen könnten.

Der zu übersetzende Ausgangstext weist Fehler auf, werden diese in der Übersetzung übernommen?

Nein. Soll der Text in der Zielsprache aber in einem bestimmten Stil verfasst sein, der dem Ausgangstext offensichtlich nicht entspricht, empfehlen wir der Übersetzung ein Fachlektorat voranzustellen. Nach der Überarbeitung des Ausgangstextes können wir dann das Schriftstück übersetzen.

Alternativ können Sie aber auch eine Transkreation des Textes buchen – in vielen Fällen die etwas günstigere Variante. Hierbei wird die Aussage des Originaltextes erfasst und für ein bestimmtes Zielpublikum komplett neu geschrieben.