Deutschland
Friedrichstraße 79, D-10117 Berlin 0800 3333-3433 de@fachuebersetzungsdienst.com
Österreich
Am Euro Platz 2, A-1120 Wien (43) 1 3050-647 de@fachuebersetzungsdienst.at
Schweiz
Rathausstrasse 14, CH-6340 Baar (41) 44 5868-297 de@fachuebersetzungsdienst.ch
English Customer Support
0800 3333-3433 cs@fachuebersetzungsdienst.com
So einfach geht es
Für eine beglaubigte Übersetzung senden Sie uns bitte Ihre zu übersetzenden Dokumente oder Urkunden als Scan oder gutes Foto und nennen Sie uns die gewünschte Sprache.
Nach abgeschlossener Analyse Ihrer Dokumente und Absprache der Eckdaten erhalten Sie einen Kostenvoranschlag. Hierauf erfolgt die Erteilung des Auftrages.
Nach Abschluss des Übersetzungsprozesses erhalten Sie die beglaubigte Übersetzung vorab als PDF per Email und nachfolgend im Original auf dem Postweg.
Übersetzung von Dokumenten mit Beglaubigung
Beglaubigte Übersetzung für Ämter, Behörden und Institutionen
Übersetzungsbüro mit Tradition
Möchten Sie eine beglaubigte Übersetzung auf Deutsch, Englisch, Französisch oder eine andere Sprache durch offiziell vereidigte Übersetzer anfertigen lassen? Benötigen Sie eine Übersetzung einer Heiratsurkunde oder Geburtsurkunde auf Ukrainisch, Italienisch oder Spanisch? Als zertifiziertes Übersetzungsbüro bieten wir Ihnen beglaubigte Übersetzungen für Ämter und Behörden in über 60 Sprachen durch gerichtlich ermächtigte Übersetzer. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch für kostengünstige Express-Übersetzungen mit Beglaubigung zur Verfügung. Wenden Sie sich einfach an unseren Kundenservice und erhalten Sie einen Kostenvoranschlag.
Wir
Eine beglaubigte Übersetzung von Dokumenten ist meist eine Grundvoraussetzung für internationale Bewerbungs- oder Registrierungsprozesse. Unsere vereidigten Justiz-Übersetzer sind an deutschen Gerichten vereidigt und übersetzen nahezu jeden Dokumententypus.
garantieren
Hierzu zählt unter anderem die Übersetzung von Zeugnissen wie Abiturzeugnis, Arbeitszeugnis und anderen Abschlusszeugnissen, als auch die Übersetzung von Geburtsurkunde, Eheurkunde, Heiratsurkunde oder Sterbeurkunde. Die beglaubigte Übersetzung von Führerschein, polizeilichem Führungszeugnis, Testament oder Scheidungsurteil wird ebenfalls übernommen.
Kundenservice
Qualität
Zur Einhaltung internationaler Qualitätsrichtlinien werden jede beglaubigte Übersetzung gemäß der Übersetzernorm ISO 17100 ausgeführt. Diese beinhaltet die Einbettung Ihrer Übersetzungsaufträge in ein professionelles Projektmanagement, als auch ein abschließendes Korrektorat zu Orthografie, Grammatik und Syntax.
Neben unseren zentralen Übersetzungsbüros in Berlin, München, Hamburg, Stuttgart, Zürich oder Wien stehen Ihnen in unserem Übersetzungsbüro an zahlreichen weiteren Standorten vereidigte Übersetzer für Ihre beglaubigte Übersetzung zur Verfügung. Hierzu zählen Anlaufpunkte in Bremen, Dortmund, Leipzig, Wiesbaden, Potsdam, Nürnberg, Saarbrücken, Essen, Bielefeld, Mainz, Frankfurt am Main, Köln, Düsselorf, Magdeburg, Münster, Hannover, Darmstadt oder in Freiburg - um einige zu nennen. Möchten Sie ein Dokument übersetzen lassen? Buchen Sie unsere vereidigten Übersetzer zu Preisen, die zu den besten des Übersetzungsmarktes zählen. Wenden Sie sich zur Planung Ihrer Übersetzungen einfach an unseren Kundenservice.
Singapur
San Francisco
Sydney
London
Bangalore
Tokio
Kapstadt
Brasilia
Istanbul
Damaskus
Mexiko
Moskau
Berlin
Toronto
Eine beglaubigte Übersetzung ist eine Fachübersetzung eines gerichtlich vereidigten Übersetzers, die von Ämtern, Behörden und Institutionen anerkannt wird. Einzig diese vereidigten Übersetzer sind dazu befugt und gewährleisten mit Ihrem Eid, dass die Übersetzung dem Original-Dokument entspricht. Sie bestätigen dies mit einem spezifischen Stempel, ihrer Unterschrift und einer Beglaubigungsklausel.
Die Kosten von beglaubigten Übersetzungen unterscheiden sich je nach Umfang, Ausgangssprache, Zielsprache und Liefertermin. Aus diesem Grund werden Ihre Dokumente und Urkunden vor Auftragsvergabe analysiert und individuell bewertet. Einen allgemeinen Überblick über unsere Konditionen finden Sie in unserer Preisliste.Beispiel: Für eine beglaubigte Übersetzung Deutsch Englisch können Sie mit einem Preis ab 0,99 € pro Normzeile rechnen. Hinzu kommt noch eine Beglaubigungsgebühr, die je nach Übersetzer und Sprache zwischen 5,00 und 20,00 € betragen kann. Für Kleinaufträge kann ein Pauschalpreis berechnet werden.
Anders als bei Fachübersetzungen werden beglaubigte Übersetzungen mit einem spezifischen Titel versehen, wie „Beglaubigte Übersetzung aus der englischen Sprache“. Weiterhin werden alle Inhalte der Dokumente, Heiratsurkunden oder Geburtsurkunden originalgetreu angeordnet. Am Schluss der Übersetzung befindet sich schließlich ein Beglaubigungsvermerk, der die Übersetzung als vollständig und korrekt bestätigt und mit Ort, Datum und Unterschrift versehen. Weiterhin werden die Kontaktdaten der übersetzenden Person sowie ein Stempel hinzugefügt. Mehrseitige Dokumente werden einschließlich einer Kopie des Originals zusammengetackert und so gestempelt, dass auf allen Seiten ein Teil des selben zu sehen ist.
Der Umfang einer Normzeile beträgt, je nach Auslegung, 50 bis 55 Anschläge inklusive Leerzeichen. Die Berechnung der Zeilenzahl funktioniert wie folgt: Text markieren, Klick auf "Wörter zählen", Gesamtanzahl der Zeichen mit Leerzeichen ablesen und diese dann durch 50 teilen. Als Ergebnis hat man die Anzahl der Normzeilen. Hinweis: der sich hieraus ergebende Preis kann von unserem Kostenvoranschlag dennoch abweichen, da wir für kleinere Beglaubigungen einen Mindestauftragswert berechnen.
Ob unsere Übersetzer auf Basis des Originals übersetzen müssen liegt in der Regel im Entscheidungsbereich der anfordernden Behörde. Von unserer Seite reicht es aus, wenn Sie uns die Scans der betreffenden Dokumente zukommen lassen. Dieses Vorgehen deckt etwa 95% der Fälle ab. Die Kopie der Originale und die beglaubigte Übersetzung werden anschließend zusammenheftet und gemeinsam gestempelt.
Der unkomplizierteste Weg ist der Versand per Post. Neben unseren zentralen Übersetzungsbüros in Berlin, München, Hamburg, Stuttgart, Zürich oder Wien verfügt unser Übersetzungsbüro aber auch über zahlreiche weitere Anlaufpunkte, damit Sie Ihre Dokumente persönlich einreichen können. Wir sind u. a. in Bremen, Dortmund, Leipzig, Wiesbaden, Potsdam, Nürnberg, Freiburg, Essen, Bielefeld, Mainz, Frankfurt am Main, Eschborn, Düsseldorf, Magdeburg, Münster, Hannover, Darmstadt oder in Saarbrücken für Sie da. Meist ist die Einreichung der Originale jedoch nicht nicht nötig, da im Regelfall ein gescanntes Dokument ausreicht.
Die Übersetzung von Geburtsurkunde, Heiratsurkunde oder Zeugnis dauert im Regelfall 2-3 Werktage. Unser Übersetzungsbüro bietet aber auch Express-Übersetzungen an, um Ihnen die beglaubigte Übersetzung bereits binnen 24h zur Verfügung zu stellen.
Bei der Haager Apostille handelt es sich um eine Bestätigung der Echtheit einer öffentlichen Urkunde. Eine solche Apostille wird von jedem Land- oder Amtsgericht bei Ihnen vor Ort ausgestellt. Falls Sie aufgefordert wurden, Ihren Dokumenten eine Haager Apostille beizufügen, müssen Sie diese zwingend vor der Übersetzung Ihrer Dokumente einholen. Unsere offiziell vereidigten Übersetzer werden den Appendix in Form eines Stempels mitübersetzen und beglaubigen. Die Kosten für eine Apostille betragen in der Regel zwischen 15 und 30 €.
Behörden und Institutionen ausländischer Staaten verlangen in seltenen Fällen Informationen aus dem Gewerbezentralregister mit einer Überbeglaubigung durch das Bundesamt für Justiz. Alternativ wird die Ausstellung einer Apostille als Echtheitsbescheinigung durch das Bundesverwaltungsamt in Köln verlangt. Im Falle einer Übersetzung mit Überbeglaubigung heißt das, dass die beglaubigte Übersetzung noch einmal eine Legalisation erhält und den vereidigten Übersetzer verifiziert. Weitere Informationen finden Sie hier.
Vereidigte Übersetzer werden auch als ermächtigte oder öffentlich bestellte Dolmetscher und Übersetzer bezeichnet. Hierbei handelt es sich um einen Justiz Übersetzer, die bei einem Landgericht, Oberlandesgericht oder einer Innenbehörde einen Eid abgelegt haben, der sie berechtigt, beglaubigte Übersetzungen auszuführen.